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Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

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<strong>Testament</strong> <strong>und</strong> ErbeErbscheinRechtsbehelfeEinspruch gegen den ErbscheinIst der Antragsteller mit der Entscheidung des Nachlassgerichts nichteinverstanden, hat er folgende Rechtsbehelfe:BeschwerdeBeschwerde gegen den im ersten Rechtszug ergangenen Beschlussdes Amtsgerichts zum Oberlandesgericht (§ 58 FamFG).Die Beschwerde muss binnen einer Frist von einem Monat bei demGericht eingelegt werden, dessen Beschluss angefochten wird (§§ 63Abs. 1, 64 Abs. 1 FamFG). Die Beschwerde soll begründet werden(§ 65 Abs. 1 FamFG).Das Beschwerdegericht kann vor der Entscheidung eine einstweiligeAnordnung erlassen, durch die die Vollziehung des angefochtenenBeschlusses auszusetzen ist (§ 64 Abs. 3 FamFG).RechtsbeschwerdeRechtsbeschwerde gegen den Beschluss des OLG zum BGH, wenndas OLG sie zugelassen hat (§ 70 Abs. 1 FamFG). Das OLG erklärt dieZulassung, wenn∙ die Rechtssache gr<strong>und</strong>sätzliche Bedeutung hat oder∙ die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichenRechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichtserfordert.54

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