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Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

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Glossar – <strong>Testament</strong> <strong>und</strong> ErbschaftErbunwürdigkeitBei besonders schweren Verfehlungen des Erben gegenüber demErblasser kann durch eine Anfechtungsklage ein bereits erfolgterAnfall der Erbschaft wieder rückgängig gemacht werden. Die Anfechtungsklagekann jeder erheben, der durch den Wegfall des Erbunwürdigeneinen Vorteil erlangt.ErbvertragDer Erbvertrag ist eine Verfügung von Todes wegen. Er ist eine Vereinbarungzwischen einem Erblasser <strong>und</strong> einer anderen Person, dieauch selbst Erblasser sein kann, über die Einsetzung von Erben oderdie Anordnung von Vermächtnissen <strong>und</strong> Auflagen.ErbverzichtVerwandte sowie der Ehegatte des Erblassers können durch einenotariell zu beurk<strong>und</strong>ende Erklärung auf ihr gesetzliches Erbrechtoder auf das Pflichtteilsrecht (siehe Pflichtteil) verzichten.ErsatzerbeDer Erblasser kann in dem <strong>Testament</strong> eine Person bestimmen, diebei dem Wegfall eines anderen in Aussicht genommenen Erben andessen Stelle tritt.FFiktiver Nachlasszu Lebzeiten vorgenommene Schenkungen <strong>und</strong> Zuwendungen desErblassers, die bei der Berechnung der Pflichtteilsansprüche zuberücksichtigen sind (siehe Pflichtteilsergänzungsanspruch).169

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