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Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

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<strong>Testament</strong> <strong>und</strong> ErbeInhalt von <strong>Testament</strong><strong>und</strong> Erbvertragnämlich nicht ausgeschlossen, dass die vorgesehene Person schonvor dem Erblasser verstirbt, auf die Erbschaft verzichtet oder sie ausschlägt.Der Erblasser soll auch diese Fälle in seine Planung einbeziehen<strong>und</strong> in dem <strong>Testament</strong> ausdrücklich einen Ersatzerben benennen.An die Stelle des ursprünglichen Erben tritt dann der Ersatzerbe.Muster: Ich, Max Müller, setze meinen Bruder, Fritz Müller, zu meinemalleinigen Erben ein, ersatzweise dessen Kinder zu gleichen Teilen.Keine Verteilung ohne ErbeinsetzungImmer wieder kommt es vor, dass Erblasser in ihrem <strong>Testament</strong>einzelne Vermögensgegenstände unter den Hinterbliebenen verteilen,ohne einen Alleinerben oder Miterben zu genauen Erbquoteneinzusetzen.Das Problem: Die Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten lässt sichnicht aus der Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände zuordnen,sondern erst aus der Erbenstellung.Ohne die Klärung der Erbenstellung bleibt auch offen, wem weiteresVermögen des Erblassers zufallen soll, das dieser im <strong>Testament</strong> nichtaufgeführt oder erst nach der Errichtung des <strong>Testament</strong>s hinzuerworbenhat.Das Nachlassgericht muss in diesen Fällen im Wege der Auslegungermitteln, welche Personen als Erben in die Rechtsstellung des Verstorbenennachrücken, <strong>und</strong> die genauen Quoten festlegen.92

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