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Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

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<strong>Testament</strong> <strong>und</strong> Erbe<strong>Testament</strong>serrichtungNiemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Ableben. Wer aberStreitigkeiten um das zukünftige Erbe in seiner Familie vermeidenwill, sollte als Erblasser bereits zu Lebzeiten für den Todesfall vorsorgen.Dazu muss der „Letzte Wille“ allerdings in einem <strong>Testament</strong>oder Erbvertrag festgehalten werden. Andernfalls tritt die gesetzlicheErbfolge ein.In den letztwilligen Verfügungen kann der Erblasser eine individuelle,auf seine persönlichen Verhältnisse zugeschnittene Nachfolgeregelungtreffen. Seine Verfügungen haben stets Vorrang vorder gesetzlichen Erbfolgeregelung. Am weitesten verbreitet ist dasprivatschriftliche <strong>Testament</strong>. Der Erblasser kann es allein, einfach <strong>und</strong>schnell, ohne Wissen anderer errichten sowie es jederzeit ändernoder widerrufen.70

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