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Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

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Erbschaft- <strong>und</strong>SchenkungsteuerOption 2 Vollverschonung:Betriebe, die sieben Jahre fortgeführt werden, bleiben komplett vonder Steuer verschont, vorausgesetzt, die Lohnsumme beträgt nachsieben Jahren nicht weniger als 700 % der ursprünglichen Lohnsumme.Der Anteil des Verwaltungsvermögens am Wert des Betriebsvermögensdarf sich höchstens auf 10 % belaufen.Das Produktivvermögen wird bei einem Nachfolger, der nicht zu demengeren Familienkreis des Betriebsinhabers zählt, trotzdem nach dengünstigen Steuersätzen der Steuerklasse I besteuert – Steuertarifbegrenzung.Die Tarifbegrenzung fällt allerdings rückwirkend weg,wenn der Nachfolger den Betrieb nicht mindestens fünf Jahre (Option1) bzw. sieben Jahre (Option 2) fortführt.Auf Antrag kann die Erbschaft- <strong>und</strong> Schenkungsteuer für Betriebsvermögenbis zu zehn Jahre gest<strong>und</strong>et werden, wenn dies zur Erhaltungdes Betriebs notwendig ist. Beim Erwerb von Todes wegen erfolgtdiese St<strong>und</strong>ung sogar zinslos. Die St<strong>und</strong>ungsregelung gilt nicht fürden Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften.149

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