10.07.2015 Aufrufe

Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

TesTamenT <strong>und</strong> erbepflichTTeilNach dem Gesetz musssich der Pflichtteilsberechtigteauf den Pflichtteil nuranrechnen lassen, wasihm von dem Erblasser zudessen Lebzeiten mit derBestimmung zugewendetworden ist, dass es aufden Pflichtteil angerechnetwerden soll.Dem Pflichtteilsberechtigten soll die Ablehnung einer Zuwendungermöglicht werden, wenn sie unter dieser Bestimmung angebotenwird. Nachträgliche Erklärungen des Erblassers können eine Anrechnungspflichtnicht begründen.GesetzBürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 2315 Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil (Auszüge)(1) Der Pflichtteilsberechtigte hat sich auf den Pflichtteil anrechnenzu lassen, was ihm von dem Erblasser durch Rechtsgeschäft unterLebenden mit der Bestimmung zugewendet worden ist, dass es aufden Pflichtteil angerechnet werden soll.(2) Der Wert der Zuwendung wird bei der Bestimmung des Pflichtteilsdem Nachlass hinzugerechnet. Der Wert bestimmt sich nach der Zeit,zu welcher die Zuwendung erfolgt ist.120

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!