10.07.2015 Aufrufe

Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Glossar – <strong>Testament</strong> <strong>und</strong> ErbschaftPflichtteilsberechtigte Personendie Abkömmlinge, der Ehegatte <strong>und</strong> die Eltern, wenn keine Abkömmlingeexistieren, sind pflichtteilsberechtigt.PflichtteilsergänzungsanspruchGeldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils an denvon dem Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Todesfallvorgenommenen Schenkungen. Er wird mit jedem Jahr seit derZuwendung um 10 % abgeschmolzen. Die zeitliche Begrenzungzur Berücksichtigung gilt nicht bei Schenkungen an den Ehegatten,solange die Ehe besteht. Ebenso sind Schenkungen, bei denen derErblasser den Gegenstand weiterhin nutzt, ohne zeitliche Beschränkungheranzuziehen.SSchenkungsteuerSchenkungen unter lebenden Personen sind genauso wie Erbschaftenzu versteuern. Die Höhe der Steuersätze, die Steuerklasseneinteilung<strong>und</strong> die Freibeträge entsprechen den Bestimmungen für dieErbschaftsteuer.SchlusserbeDer Erblasser hat die Möglichkeit, sein Vermögen zunächst einerPerson <strong>und</strong> danach einer anderen zu vererben. Ist die erste PersonVollerbe, d. h. das Vermögen des Erblassers verschmilzt mit dem bisherigendes Vollerben zu einer Vermögensmasse, wird der Erbe nachdem Vollerben als Schlusserbe bezeichnet. Diese Person erbt nur, wasder Vollerbe übrig gelassen hat.175

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!