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Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

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Gesetzliches ErbrechtEltern, Geschwister, Neffe <strong>und</strong> NichteWer erbt, wenn der Erblasser kinderlos ist?Wenn der Erblasser keine Kinder, Enkel, Urenkel oder Ururenkel hat,also keine direkten Nachfahren, erben die Eltern. Die Eltern schließenihre anderen Abkömmlinge, also die Geschwister des Erblassers, <strong>und</strong>deren Abkömmlinge, wie Nichten <strong>und</strong> Neffen, von der Erbfolge aus(§ 1925 Abs. 2 BGB).Eltern vor den GeschwisternNur wenn die Eltern nicht mehr leben, wird der Erblasser von seinenGeschwistern beerbt. Lebt nur ein Elternteil nicht mehr, fällt dessenErbteil ebenfalls an die Geschwister bzw. anschließend an Neffen<strong>und</strong> Nichten.Beispiel: Der kinderlose Erblasser Egon stirbt. Sein Vater, Herr Eder,war bereits verstorben, seine Mutter, Frau Eder, lebt noch. Egon hinterlässtferner seine Geschwister Klaus <strong>und</strong> Kathrin.Herr EderFrau EderEgonKathrin1/4Klaus1/4Die Mutter, Frau Eder, erbt die Hälfte des Nachlasses. Die GeschwisterKlaus <strong>und</strong> Kathrin treten an die Stelle des verstorbenen Vaters, HerrnEder, <strong>und</strong> erben den auf diese Linie entfallenden Anteil von 1/2, alsoje 1/4.Wir wandeln diesen Fall ab: War Kathrin auch bereits verstorben <strong>und</strong>hinterlässt sie z. B. zwei Kinder, so erben diese je 1/8.19

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