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Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

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<strong>Testament</strong> <strong>und</strong> ErbeGesetzliches ErbrechtKinder <strong>und</strong> KindeskinderKinder, Enkel, Urenkel <strong>und</strong> deren NachkommenDer Gesetzgeber unterstellt, dass dem Erblasser (außer seinem Ehegatten,vgl. Seite 21 ff) die direkten Nachkommen, also seine Kinder,am nächsten stehen. Jedes Kind des Erblassers begründet zusammenmit seinen Abkömmlingen einen Stamm. Hat der Erblasser alsodrei Kinder, so bilden sie drei Stämme. Jeder Stamm erhält die gleicheErbquote. Sie erben das Vermögen zu gleichen Teilen.Kinder zuerst – <strong>und</strong> dann die EnkelDie Kinder schließen als näher verwandte Abkömmlinge alle entfernterverwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus.16

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