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Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

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Erbschaft- <strong>und</strong>SchenkungsteuerBewertung von Betriebsvermögen <strong>und</strong> Anteilenan KapitalgesellschaftenDas Betriebsvermögen ist mit dem gemeinen Wert (= Verkehrswert)anzusetzen. Die Bewertung erfolgt unabhängig von der jeweiligenRechtsform. Das Einzelunternehmen, die freiberufliche Praxis, dieBeteiligung an Personengesellschaften (oHG, KG, GmbH & Co. KG)sowie die Anteile einer GmbH oder an einer Aktiengesellschaft werdenalso nach den gleichenGr<strong>und</strong>sätzen bewertet. DasGesetz bietet verschiedeneWertermittlungsmethodenan, wobei die dem Verkehrswertam nächsten kommendeMethode vorrangig anzuwendenist. Liegen keineKurswerte oder zeitnahenKaufpreise vor, ist der Wertanhand der Ertragsaussichtendes Unternehmens zuermitteln. Um diese Bewertungzu erleichtern, sieht dasGesetz für den Regelfall dassogenannte „vereinfachteErtragswertverfahren“ vor.Erscheint dem Steuerpflichtigender nach diesem schematischen Verfahren ermittelte Wert zuhoch, kann er ein Sachverständigengutachten erstellen lassen, umden tatsächlichen Wert nachzuweisen.147

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