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Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

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<strong>Testament</strong> <strong>und</strong> ErbeErbschaft- <strong>und</strong>SchenkungsteuerUnternehmen werden bei der Erbschaft- <strong>und</strong> Schenkungsteuerbesonders geschont, um ihren Fortbestand nicht zu gefährden.Ausgenommen von der Steuerentlastung werden Beteiligungen anKapitalgesellschaften bis zu 25 % sowie Betriebe oder Gesellschaftenmit einem Anteil von mehr als 50 % reinen Verwaltungsvermögens(z. B. Gr<strong>und</strong>besitzverwaltungsgesellschaften). Im Einzelnen bestehendie Steuervergünstigungen in dem Verschonungsabschlag, der Steuertarifbegrenzung<strong>und</strong> der Steuerst<strong>und</strong>ung.Unternehmensnachfolger können beim Verschonungsabschlag zwischenzwei Optionen wählen, wobei die einmal getroffene Wahl späternicht mehr abgeändert werden kann.Option 1 Regelverschonung:Nachfolger, die den Betrieb im Kern fünf Jahre fortführen, werdenmit einem Abschlag von 85 % des Wertes des übertragenen Betriebsvermögensbegünstigt.Voraussetzung ist, dass die jährlichen Lohnsummen in dem Betriebnach fünf Jahren zusammengerechnet nicht weniger als 400 % derursprünglichen Jahreslohnsumme betragen. Bei einem Verstoßgegen die Lohnsummenregelung entfällt der Verschonungsabschlagin demselben prozentuellen Umfang wie die Mindestlohnsumme von400 % unterschritten wird.148Für Betriebe, die höchstens 20 Mitarbeiter beschäftigen, gilt dieseLohnsummenregel nicht. Kleinbetriebe, deren Wert nach Abzug des85%igen Verschonungsabschlags 150 000 EUR nicht übersteigt,werden von der Besteuerung ganz ausgenommen. Liegt der Wertüber 150 000 EUR, verringert sich der Abzugsbetrag um 50 % desdiese Wertgrenze übersteigenden Betrages. Ab einem steuerlichenBetriebsvermögen von 450 000 EUR entfällt der Abzugsbetrag.

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