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Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

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<strong>Testament</strong> <strong>und</strong> ErbeErbschaft- <strong>und</strong>SchenkungsteuerErbschaftssteuererklärungDas Finanzamt kann jeden an einem Erbfall oder einer SchenkungBeteiligten zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. Er mussdann unter Verwendung eines amtlichen Vordrucks Angaben über diezu dem Nachlass gehörenden Gegenstände <strong>und</strong> deren Wert machen.Ohne Aufforderung hat der Steuerpflichtige diese förmliche Steuererklärungnicht abzugeben.Die Frist zur Festsetzung der Erbschaft- <strong>und</strong> Schenkungsteuer beträgtregelmäßig vier Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, indem der Erbfall eingetreten oder die Schenkung ausgeführt wordenist. Mit dem Ablauf der Festsetzungsfrist ist die Steuerfestsetzungverjährt. Besteht jedoch eine Anzeigepflicht oder muss eine Steuererklärungabgegeben werden, kann sich die Festsetzungsfrist um biszu drei Jahre verlängern. Bei Steuerhinterziehung, z. B. wissentlichunvollständigen Angaben in der Steuererklärung, beträgt die Festsetzungsfristzehn Jahre.152

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