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Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

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Gesetzliches ErbrechtEingetragene LebenspartnerHaben sich zwei gleichgeschlechtliche Personen entschlossen, ineiner Partnerschaft zusammenzuleben, erhalten sie dafür den Segendes Staates.Lassen die Lebenspartner ihre Gemeinschaft nämlich staatlich registrieren,sind sie im gesetzlichen Erbrecht einem Ehegatten gleichgestellt.Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) soll nach den Verstellungendes Gesetzgebers die Diskriminierung gleichgeschlechtlicherGemeinschaften beenden.Seit 1.1.2005 leben Lebenspartner zudem – wie Ehegatten – im Güterstandder Zugewinngemeinschaft, wenn sie nichts anderes vereinbaren.Damit gelten die unter Zugewinngemeinschaft auf S. 22 <strong>und</strong>unter „Der Voraus“ auf S. 24 beschriebenen erbrechtlichen Regelnauch für eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner.25

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