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Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

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Glossar – <strong>Testament</strong> <strong>und</strong> ErbschaftErblasser entsprechend seinen Wünschen ausgestaltet werden. Die<strong>Testament</strong>svollstreckung stellt für den Erblasser ein wirksames Mittelzur Beachtung seines Willens nach dem Tod dar.Testierfähigkeitdas Recht, ein <strong>Testament</strong> zu errichten. Gr<strong>und</strong>sätzlich kann jede natürlichePerson im Alter von über 16 Jahren ein <strong>Testament</strong> errichten.TestierfreiheitAufgr<strong>und</strong> des Rechts auf Eigentum steht jedem die Freiheit zu, imRahmen der gesetzlichen Vorschriften durch letztwillige Verfügungennach seinen Wünschen über sein Vermögen für die Zeit nach seinemTod zu bestimmen.UUnd-KontoMehrere Personen sind Inhaber eines Bankkontos, jedoch könnendie Kontoinhaber nur gemeinsam oder mit Zustimmung der anderenüber das Konto verfügen.VVerfügung von Todes wegen<strong>Testament</strong> <strong>und</strong> Erbvertrag.VermächtnisDer Erblasser kann durch eine letztwillige Verfügung einzelne Vermögensgegenständeeiner Person zuwenden, z. B. ein Bankguthabenoder ein Gr<strong>und</strong>stück. Der Bedachte ist nicht Rechtsnachfolger desErben oder Mitglied der Erbengemeinschaft. Der Vermächtnisnehmer177

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