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Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

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TesTamenT <strong>und</strong> erbegeseTzliches erbrechTpaTchworK-familielebensgefährten, scheidung <strong>und</strong> stiefkinderDas klassische Vater-Mutter-Kind-Ideal ist in Deutschland längst nichtmehr so verbreitet wie früher. Zahlreiche Erbsituationen ergeben sichin einer Patchwork-Familie. In ihr leben Kinder, die nur von einem derPartner abstammen.eigene Kinder <strong>und</strong> stiefkinderDie gesetzliche Erbfolge richtet sich nach der leiblichen Verwandtschaft(vgl S. 12). Folglich zählen beispielsweise Stiefkinder, alsoKinder aus einer früheren Ehe des Partners, nicht zu den gesetzlichenErben des Erblassers. Die leiblichen Kinder des Erblassers aus einerfrüheren Ehe <strong>und</strong> nichteheliche Kinder erben hingegen schon.Hinweis: Schließt der Erblasser seine leiblichen Kinder von der Erbfolgedurch <strong>Testament</strong> aus, steht ihnen immer noch ein Pflichtteil inHöhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu (vgl. S. 118).Tipp!Will der Erblasser, dass die Stiefkinder gleichberechtigt erben, musser sie adoptieren oder testamentarisch zu Erben (bzw. Miterben)bestimmen.trennung <strong>und</strong> scheidungAuf das gesetzliche Erbrecht kann sich ein Ehegatte nur berufen,solange die Ehe besteht. Leben die Ehegatten getrennt, behaltensie jeweils ihr Erbrecht. Sind sie durch rechtskräftiges Scheidungsurteilgeschieden, hat der geschiedene Ehegatte keinen gesetzlichenAnspruch mehr auf den Nachlass. Heiratet der Erblasser erneut, wirdder neue Ehepartner gesetzlicher Erbe.26

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