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Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

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<strong>Testament</strong> <strong>und</strong> ErbeGlossar – <strong>Testament</strong> <strong>und</strong> Erbschaftdie Gläubiger können bei dem Amtsgericht – Nachlassgericht – dieNachlassverwaltung beantragen.Nießbrauchdas gr<strong>und</strong>sätzlich nicht übertragbare <strong>und</strong> unvererbliche Recht, sämtlicheNutzungen (z. B. Mieteinnahmen, Zinsen) des mit dem Nießbrauchbelasteten, fremden Gegenstandes zu ziehen.Notarielles <strong>Testament</strong>Der letzte Wille des Erblassers wird mündlich zur Niederschrift einesNotars abgegeben. Der Erblasser kann dem Notar auch eine schriftlicheErklärung übergeben.OOder-KontoMehrere Personen sind Inhaber eines Bankkontos <strong>und</strong> jeder Kontoinhaberkann allein ohne Zustimmung der anderen über das Kontoverfügen.PPatientenverfügung ((kam im Text nicht vor))Untersagung künstlicher, lebensverlängernder Maßnahmen für denFall dauernder Bewusstlosigkeit oder einer unheilbaren, zum Todführenden Krankheit.PflichtteilGeldanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.174

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