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Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

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<strong>Testament</strong> <strong>und</strong> ErbeGesetzliches ErbrechtHalbgeschwister des Erblassers nehmen nur an der Hälfte teil, dieauf den mit dem Erblasser gemeinsamen Elternteil entfallen wäre.Sie rücken also entweder in den Erbteil des Vaters oder in den Erbteilder Mutter ein. Vollbürtige Geschwister treten dagegen in die Erbteilesowohl des Vaters als auch der Mutter ein.Beispiel: Aus der Ehe von Herrn Huber <strong>und</strong> seiner ersten Ehefrau sinddie Kinder Klaus <strong>und</strong> Kathrin hervorgegangen. Die Ehe wird geschieden.Aus der zweiten Ehe des Herrn Huber stammt sein Sohn Stefan.Die Tochter Kathrin stirbt ledig <strong>und</strong> kinderlos.2. EhefrauEhemann Huber1/21. Ehefrau1/2Stefan Klaus KathrinKathrins Eltern, Herr Huber <strong>und</strong> seine erste Ehefrau, erben als Verwandteder zweiten Ordnung je 1/2. Die Geschwister sind von derErbschaft ausgeschlossen, solange die Eltern leben. Unerheblich ist,dass hier Kinder aus verschiedenen Ehen vorhanden sind.War Herr Huber, der Vater von Kathrin, bereits vorverstorben, erhältdie erste Ehefrau zuerst die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte,die an den Vater, Herrn Huber, vererbt worden wäre, fällt an dessennoch lebende Kinder, Klaus aus erster <strong>und</strong> Stefan aus zweiter Ehe;beide erhalten je 1/4.20

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