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Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

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Gesetzliches ErbrechtEhegattenerbrecht <strong>und</strong>eingetragene LebenspartnerschaftPaare mit TrauscheinWenn der Tod zwei Eheleute scheidet, bekommt der Ehegatte einenTeil des Vermögens.Die Höhe des Erbteils hängt von bestimmten Voraussetzungen ab:zum einen vom Güterstand, der in der Ehe gegolten hat, zum anderenvom Vorhandensein direkter Verwandter des Erblassers, dieebenfalls erbberechtigt sind.Hinweis: Fälschlicherweise sind viele verheiratete <strong>und</strong> kinderlosePaare der Ansicht, dass der überlebende Partner zwangsläufig alsAlleinerbe fungiert. Tatsächlich können aber auch Verwandte wieEltern, Geschwister oder Neffen <strong>und</strong> Nichten miterben.Wer dies vermeiden will, muss ein <strong>Testament</strong> oder einen Erbvertraganfertigen. Doch auch dann haben zumindest die Eltern das Recht aufeinen Pflichtteil (vgl. S. 117).21

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