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Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

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TesTamenT <strong>und</strong> erbepflichTTeilTipp!Die Bewertung des Nachlasses ist in der Praxis schwierig. Hier solltefachk<strong>und</strong>iger Rat eingeholt werden.Damit der Pflichtteilsberechtigte in die Lage kommt, seine Ansprüchegeltend zu machen, gewährt der Gesetzgeber ihm folgende Rechte(§ 2314 BGB):· Vorlage eines Bestandsverzeichnisses,· Wertermittlung (gegebenenfalls durch Verkehrswertgutachten) derNachlassgegenstände,· Aufnahme des Verzeichnisses durch einen Notar,· Zuziehung des Pflichtteilsberechtigten bei der Aufnahme des Verzeichnisses.Hinweis: Alle Kosten, die mit der Erteilung der Auskünfte zusammenhängen,fallen dem Nachlass zur Last, sind also nicht direkt vondem Pflichtteilsberechtigten zu tragen. Dazu gehören auch die Kosteneines Sachverständigengutachtens.118

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