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Ratgeber "Testament und Erbschaft" - Fiducia IT AG

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PflichtteilPflichtteilsberechtigteNicht bedacht <strong>und</strong> trotzdem AnsprücheAuch die dem Erblasser weniger sympathischen nahen Angehörigendürfen sich auf einen kleinen Teil des Vermögens freuen, wenn derNachlass verteilt wird.Wer den Pflichtteil erhält ...Anspruch zumindest auf den Pflichtteil haben· die Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel, Ururenkel),· die Eltern, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hat,· der Ehegatte,· der eingetragene Lebenspartner.Dem Enkel steht dann der Pflichtteil zu, wenn sein Vater oder seineMutter, also das Kind des Erblassers, verstorben ist.Beispiel: Herr Müller setzt seine Ehefrau als Alleinerbin ein. SeinSohn ist schon verstorben, aber sein Enkel lebt noch. Der Enkel istpflichtteilsberechtigt.... <strong>und</strong> wer nichtNicht pflichtteilsberechtigt sind die entfernteren Verwandten, alsozum Beispiel· Geschwister,· Onkel, Tanten,· Neffen <strong>und</strong> Nichten,· Großeltern.Dies gilt auch für den geschiedenen Ehegatten: Der geschiedene Ehegattebekommt nichts.115

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