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Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt, Ausgabe 9/2009

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TÄTIGKEITSBERICHT 2008<br />

7. Beratung und Service<br />

Im Jahre 2008 erreichte die Ärztekammer wiederum<br />

eine Vielzahl von zum Teil telefonischen Anfragen zur Gebührenordnung.<br />

Wie auch in den Vorjahren konnte in diversen<br />

Fällen fern mündlicher Anfragen durch eine telefonische<br />

Beratung oder Zusendung schriftlichen Materials<br />

hinreichend Hilfestellung gegeben werden. Bei einigen<br />

der schriftlich vorgebrachten Anfragen zu einer ärztlichen<br />

Liquidation drehte es sich nicht um Fragen zur angemessenen<br />

An wendung der GOÄ. Vielmehr standen<br />

dort Beschwerden im Vordergrund, die eine berufs -<br />

rechtliche Überprüfung erforderlich machten, so dass hier<br />

eine Abgabe an die entsprechende Fachabteilung erfolgte.<br />

Aus allen schriftlichen Eingängen verblieben<br />

dann 160 Vorgänge, die zur weiteren Bearbeitung aktenmäßig<br />

zu erfassen waren und eine umfangreichere<br />

Befassung erforderlich machten bzw. noch machen,<br />

bevor eine abschließende Stellungnahme über die Angemessenheit<br />

der Honorarforderung abgegeben werden<br />

konnte bzw. wird.<br />

Die überwiegende Anzahl der aktenmässig erfassten<br />

Anfragen (99) wurden wie auch in der Vergangenheit von<br />

Schwerpunkte/<br />

Inhalt:<br />

56 <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holsteinisches</strong> <strong>Ärzteblatt</strong><br />

GOÄ<br />

Privatpatienten direkt gestellt, häufig begründet durch abschlägige<br />

Leistungsbescheide privater Krankenver -<br />

sicherungen. In 20 Fällen erreichten die Ärztekammer Anfragen<br />

durch Kostenerstatter, die für den jeweiligen Versicherungsnehmer<br />

aktiv wurden, bzw. durch Bestattungsinstitute.<br />

Im übrigen handelte es sich um Anfragen<br />

von Kammermitgliedern.<br />

Begründet durch die Überalterung der GOÄ bildeten wiederum<br />

die Analogbewertung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ sowie<br />

die Zielleistungs problematik nach § 4 Abs. 2 a GOÄ<br />

einen Schwerpunkt der erfassten Vorgänge. Im übrigen<br />

betrafen die Fragestellungen ein breites Spektrum,<br />

ohne dass hier besondere fachspezifische Schwerpunkte<br />

signifikant feststellbar gewesen wären.<br />

Unverändert wurden in einer beträchtlichen Zahl von Vorgängen<br />

unterstützende gutachterliche Stellungnahmen<br />

externer Sachverständiger eingeholt. In geeigneten Fällen<br />

wurden aber auch die Bundesärztekammer oder<br />

ergänzend ein Berufsverband um unterstützende Stellung<br />

nahme gebeten.<br />

Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen<br />

Ansprechpartner in der<br />

Geschäftsstelle:<br />

Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen ist eine Einrichtung der norddeutschen<br />

Ärztekammern zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ärzten<br />

und Patienten wegen behaupteter Behandlungsfehler unter Beteiligung des Haftpflichtversicherers<br />

des betroffenen Arztes. Die Schlichtungsstelle prüft, ob ein schuldhaft<br />

begangener Behandlungsfehler vorliegt.<br />

Anschrift der Schlichtungsstelle: Hans-Böckler-Allee 3, 30173 Hannover<br />

Die Zahl der aus <strong>Schleswig</strong>-Holstein an die Schlichtungsstelle gerichteten Anträge hat<br />

sich im Vergleich zum Vorjahr von 296 auf 374 erhöht.<br />

Hans-Peter Bayer,<br />

Sandra Russow, Tel. 04551/803-131

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