Schleswig-Holsteinisches Ärzteblatt, Ausgabe 9/2009
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TÄTIGKEITSBERICHT 2008<br />
7. Beratung und Service<br />
Im Jahre 2008 erreichte die Ärztekammer wiederum<br />
eine Vielzahl von zum Teil telefonischen Anfragen zur Gebührenordnung.<br />
Wie auch in den Vorjahren konnte in diversen<br />
Fällen fern mündlicher Anfragen durch eine telefonische<br />
Beratung oder Zusendung schriftlichen Materials<br />
hinreichend Hilfestellung gegeben werden. Bei einigen<br />
der schriftlich vorgebrachten Anfragen zu einer ärztlichen<br />
Liquidation drehte es sich nicht um Fragen zur angemessenen<br />
An wendung der GOÄ. Vielmehr standen<br />
dort Beschwerden im Vordergrund, die eine berufs -<br />
rechtliche Überprüfung erforderlich machten, so dass hier<br />
eine Abgabe an die entsprechende Fachabteilung erfolgte.<br />
Aus allen schriftlichen Eingängen verblieben<br />
dann 160 Vorgänge, die zur weiteren Bearbeitung aktenmäßig<br />
zu erfassen waren und eine umfangreichere<br />
Befassung erforderlich machten bzw. noch machen,<br />
bevor eine abschließende Stellungnahme über die Angemessenheit<br />
der Honorarforderung abgegeben werden<br />
konnte bzw. wird.<br />
Die überwiegende Anzahl der aktenmässig erfassten<br />
Anfragen (99) wurden wie auch in der Vergangenheit von<br />
Schwerpunkte/<br />
Inhalt:<br />
56 <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holsteinisches</strong> <strong>Ärzteblatt</strong><br />
GOÄ<br />
Privatpatienten direkt gestellt, häufig begründet durch abschlägige<br />
Leistungsbescheide privater Krankenver -<br />
sicherungen. In 20 Fällen erreichten die Ärztekammer Anfragen<br />
durch Kostenerstatter, die für den jeweiligen Versicherungsnehmer<br />
aktiv wurden, bzw. durch Bestattungsinstitute.<br />
Im übrigen handelte es sich um Anfragen<br />
von Kammermitgliedern.<br />
Begründet durch die Überalterung der GOÄ bildeten wiederum<br />
die Analogbewertung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ sowie<br />
die Zielleistungs problematik nach § 4 Abs. 2 a GOÄ<br />
einen Schwerpunkt der erfassten Vorgänge. Im übrigen<br />
betrafen die Fragestellungen ein breites Spektrum,<br />
ohne dass hier besondere fachspezifische Schwerpunkte<br />
signifikant feststellbar gewesen wären.<br />
Unverändert wurden in einer beträchtlichen Zahl von Vorgängen<br />
unterstützende gutachterliche Stellungnahmen<br />
externer Sachverständiger eingeholt. In geeigneten Fällen<br />
wurden aber auch die Bundesärztekammer oder<br />
ergänzend ein Berufsverband um unterstützende Stellung<br />
nahme gebeten.<br />
Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen<br />
Ansprechpartner in der<br />
Geschäftsstelle:<br />
Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen ist eine Einrichtung der norddeutschen<br />
Ärztekammern zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ärzten<br />
und Patienten wegen behaupteter Behandlungsfehler unter Beteiligung des Haftpflichtversicherers<br />
des betroffenen Arztes. Die Schlichtungsstelle prüft, ob ein schuldhaft<br />
begangener Behandlungsfehler vorliegt.<br />
Anschrift der Schlichtungsstelle: Hans-Böckler-Allee 3, 30173 Hannover<br />
Die Zahl der aus <strong>Schleswig</strong>-Holstein an die Schlichtungsstelle gerichteten Anträge hat<br />
sich im Vergleich zum Vorjahr von 296 auf 374 erhöht.<br />
Hans-Peter Bayer,<br />
Sandra Russow, Tel. 04551/803-131