Jugendarbeitsschutzgesetz - Praxistag
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II. Eine klare Sache – Punkt für Punkt40 Stunden in der Woche,und nicht mehrFür Jugendliche markiert die 40-Stunden-Woche die Obergrenzebei der Wochenarbeitszeit. Der Arbeitstag eines Jugendlichensollte 8 Stunden dauern – und nicht länger.Ausnahme: Um am Freitag früher ins Wochenende gehenzu können, dürfen Jugendliche von Montag bis Donnerstagbis zu je 8,5 Stunden beschäftigt werden. Damit können siegemeinsam mit den Erwachsenen das verlängerte Wochenendebeginnen.Jugendliche können auch die Vorteile dergleitenden Arbeitszeit für sich nutzen.40 Stunden in der Woche, und nicht mehr