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Jugendarbeitsschutzgesetz - Praxistag

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II. Eine klare Sache – Punkt für PunktFreistellung fur dieBerufsschule, Prufungen`` ``Die Jugendlichen müssen in jedem Fall vom Arbeitgeber für dieTeilnahme am Berufsschulunterricht freigestellt werden. Jugendlichesind bei einem Berufsschultag in der Woche mit mehrals 5 Stunden an diesem Tag von der Beschäftigung im Betriebvöllig freizustellen, um den Unterricht aufarbeiten zu können.Dabei wird nicht zuletzt im Interesse der Jugendlichen klargestellt,dass es sich bei den 5 Stunden nicht um Zeitstunden von60 Minuten, sondern um Unterrichtsstunden von 45 Minutenhandelt.Durch die Umstellung der Berechnung von Zeit- auf Unterrichtsstundenist es nicht möglich, den Jugendlichen die völligeFreistellung an einem Berufsschultag in der Woche allein durcheine geringfügige Verkürzung der Schulpausen zu nehmen.Andererseits besteht bei mehr als einem Berufsschultag inder Woche, auch bei einer Unterrichtszeit von mehr als 5 Unterrichtsstunden,die Möglichkeit, den Jugendlichen darananschließend in seinem Ausbildungsbetrieb zu beschäftigen.Im System der dualen Berufsausbildung muss dafür gesorgtwerden, dass auch für die betriebliche Berufsausbildung ausreichendZeit verbleibt.Freistellung für die Berufsschule, Prüfungen

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