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Jugendarbeitsschutzgesetz - Praxistag

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II. Eine klare Sache – Punkt für PunktOhne Berufsschulelauft `` es nichtFür die Prüfungen und den Tag vor der schriftlichenAbschlussprüfung sind die Auszubildendenebenfalls von der Arbeit freizustellen.Die Zeiten für die Berufsschule und die Prüfungenwerden voll auf die Arbeitszeit angerechnet,und die Jugendlichen erhalten das volle Arbeitsentgelt.Freistellung für die Berufsschule, Prüfungen

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