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Jugendarbeitsschutzgesetz - Praxistag

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II. Eine klare Sache – Punkt für Punkt5 Tage in der Wochesind genugFür Jugendliche gilt grundsätzlich die Fünf-Tage-Woche. DerSamstag ist generell arbeitsfrei. Und selbstverständlich dürfenJugendliche im allgemeinen auch nicht an Sonn- und Feiertagenarbeiten.Auch hier gibt es jedoch Ausnahmen, die den besonderen Arbeitsrhythmusder verschiedenen Branchen und Einrichtungenberücksichtigen. Zum Beispiel in Krankenanstalten, Altersheimen,Verkaufsstellen, Familienhaushalten, Gaststätten, in derLandwirtschaft und im Verkehrswesen.Wenn Jugendliche ausnahmsweiseam Samstag, am Sonntag oder aneinem Feiertag arbeiten, haben siejedoch Anspruch auf einen anderenfreien Tag in derselben Woche.Durch Tarifvertrag sind weitereAnpassungen möglich.Das Wochenende gehort `` uns5 Tage in der Woche sind genug

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