Jugendarbeitsschutzgesetz - Praxistag
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InhaltVorwortI. AllgemeinJugendarbeitsschutz – warum eigentlich?II.Eine klare Sache – Punkt für PunktWen das Gesetz schütztGrundsätzlich verboten – die Kinderarbeit40 Stunden in der Woche, und nicht mehr5 Tage in der Woche sind genugBeginn frühestens 6 Uhr, Ende spätestens 20 UhrPausen zur ErholungHöchstens 10 Stunden SchichtzeitGarantierter JahresurlaubFreistellung für die Berufsschule, PrüfungenKeine gefährlichen ArbeitenVerbotene AkkordarbeitJugendliche im BergbauGesundheitliche BetreuungDie Einhaltung des Gesetzes wird überwachtHilfestellung durch AusschüsseIII. Das Gesetz zum Schutze der arbeitenden JugendGesetzestext – Inhalt<strong>Jugendarbeitsschutzgesetz</strong> – JArbSchGIV. Verordnung über den KinderarbeitsschutzImpressum