Jugendarbeitsschutzgesetz - Praxistag
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II. Eine klare Sache – Punkt für PunktWen das Gesetzschutzt``Das <strong>Jugendarbeitsschutzgesetz</strong> schützt junge Menschen unter18 Jahren, gleich, ob sie als Auszubildende oder als Arbeiterinnenund Arbeiter beschäftigt werden. Es macht einen Unterschiedzwischen Kindern und Jugendlichen. Wer noch keine 15Jahre alt ist, gilt vor dem Gesetz als Kind.Wer zwischen 15 und 18 Jahren alt ist, ist Jugendlicher. FürJugendliche, die noch vollzeitschulpflichtig sind, gelten die gleichenBestimmungen wie für Kinder.Jeder Arbeitgeber, der Jugendlichebeschäftigt, ist verpflichtet, einenAbdruck des <strong>Jugendarbeitsschutzgesetz</strong>esim Betrieb auszulegen.Wen das Gesetz schützt