Jugendarbeitsschutzgesetz - Praxistag
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II. Eine klare Sache – Punkt für PunktPausen zur ErholungDamit die Jugendlichen sich während des Arbeitstages erholenkönnen, haben sie ein Recht auf geregelte Pausen. Bei einerArbeitszeit von mehr als 6 Stunden müssen diese insgesamt60 Minuten dauern. Die erste Pause muss spätestens nach 4 1/2Stunden eingelegt werden. Keine Pause darf kürzer als 15 Minutensein. Durch Tarifvertrag sind weitere Anpassungen möglich.Ausreichend Pausezwischendurch - aber klar dochPausen zur Erholung