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Quote ade - Südtiroler Bauernbund

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service SÜDTIROLER LANDWIRT NR.16 13. 9. 2013Hat das Wohngebäude hingegen keinenNachweis über die Energieeffizienz, so mussvor Vertragsabschluss ein entsprechendesZertifikat ausgestellt werden. Je nach Vertragsgegenstandkann dieses Zertifikat entwederdas gesamte Gebäude oder nur dieeinzelne Wohneinheit betreffen.Auch eine weitere Verpflichtung geht mitdem erforderlichen Nachweis der Energieeffizienzeinher: Dem aufmerksamen Leser vonImmobilienanzeigen wird aufgefallen sein,dass dort seit kurzem immer die Energieeffizienzklassedes Gebäudes oder der Immobileangeführt ist. Fehlt diese Information,sind hohe Verwaltungsstrafen vorgesehen.So erhält man den Nachweis» Die Kosten für Technikerhonorarund Zertifizierungkönnen je nach Gebäudebis zu 2000 Euround mehr betragen. «Den KlimaHaus-Ausweis für Gebäude kannin Südtirol ausschließlich die KlimaHaus-Agentur ausstellen. Zunächst muss ein freiberuflicherTechniker eine energetische Berechnungerstellen. Anschließend erfolgt dieZertifizierung durch die KlimaHaus-Agentur.Die Kosten für die Erstellung des Klima-Haus-Ausweises setzen sich aus dem Technikerhonorarund den Zertifizierungskostendurch die KlimaHaus-Agentur zusammen. Jeje nach Gebäudegröße können sie auch biszu 2000 Euro und mehr betragen.Fehlt ein KlimaHaus-Ausweis, kann derNachweis der Gesamtenergieeffizienz einzelnerWohneinheiten auch ohne KlimaHaus-Zertifizierung erfolgen. Die entsprechendeBerechnung kann in diesem Fall ein im Berufsalbumeingetragener Techniker anhandeines zertifizierten Berechnungsprogrammesvornehmen. Eine zusätzliche Zertifizierungdurch die KlimaHaus-Agentur ist in diesemFall nicht erforderlich, eine Kopie der Berechnungist jedoch der KlimaHaus-Agentur zuübermitteln.Vereinfachtes Verfahren beiEnergieeffizienz-Klasse „G“Für Gebäude der geringsten Energieeffizienz(Klasse „G“) wurde ein vereinfachtesZertifizierungsverfahren eingeführt. Dabeiübermittelt der Antragsteller anhand einesFormblattes und mittels Fotonachweis dieerforderlichen Daten an die Klima-Haus Agentur.Die Ausstellung des Nachweises erfolgtin der Regel innerhalb eines Zeitraums vonzwei bis drei Wochen und die Kosten belaufensich auf 150 Euro plus Mehrwertsteuer.überblickHier brauchen Sie denEnergieeffizienz-NachweisIn folgenden Fällen muss der Nachweisüber die Energieeffizienz beigefügtwerden:• Bei Kauf-, Tausch- oder Schenkungsverträgen,die Wohngebäude oderWohnungen betreffen. Die Verpflichtunggilt nicht für landwirtschaftlicheWirtschaftsgebäude.• Bei neuen Mietverträgen, die Wohngebäudeoder Wohnungen betreffen.Die Verpflichtung gilt nicht für dieVerlängerung oder Fortsetzung vonbereits bestehenden Mietverträgen.Die Landesregierung hat inzwischen weitereVereinfachungen des Verfahrens auchfür die Energiestandards der Klassen D, E undF angekündigt.Nachweis ist zehn Jahre lang gültigDer Energieeffizienznachweis ist für zehnJahre ab Ausstellung gültig, sofern sich in derZwischenzeit keine Änderungen am Gebäudeergeben.förderungWiederbepflanzungvon RebflächenWer die EU-Beihilfen für die Wiederbepflanzungvon Rebflächen (Umstrukturierung imWeinbau) für das Pflanzjahr 2014 in Anspruchnehmen will, kann dies seit Anfang Jännerund bis 31. Oktober dieses Jahres tun.Weitere Kriterien werden voraussichtlichin der kommenden Ausgabe des „<strong>Südtiroler</strong>Landwirt“ bekannt gegeben. Voraussetzungist eine Zustimmung zur Neufassung durchdas zuständige Ministerium in Rom. Inzwischensind die Gesuchsvorlagen auf der Internetseiteder Abteilung Landwirtschaftabrufbar: www.provinz.bz.it/landwirtschaft/service/formulare.asp44

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