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Ausbildung & Beruf

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32 KÜNDIGUNGsie die <strong>Beruf</strong>sausbildung aufgeben odersich für eine andere <strong>Beruf</strong>stätigkeit ausbildenlassen wollen (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG).Jede Kündigung muss schriftlich erklärtwerden, bei einer Kündigung nach der Probezeitunter Angabe der Kündigungsgründe.Wird das <strong>Beruf</strong>sausbildungsverhältnisnach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst,so kann der Ausbildende oder der AuszubildendeErsatz des Schadens verlangen,wenn der andere den Grund für die Auflösungzu vertreten hat (§ 16 BBiG). Dies giltjedoch nicht bei Kündigung wegen Aufgabeoder Wechsels der <strong>Beruf</strong>sausbildung.Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalbvon drei Monaten nach Beendigungdes <strong>Beruf</strong>sausbildungsverhältnisses geltendgemacht wird.

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