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Ausbildung & Beruf

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RECHTSGRUNDLAGEN <strong>Beruf</strong>sbildungsgesetz531. <strong>Beruf</strong>sbildungsgesetz<strong>Beruf</strong>sbildungsgesetz(BBiG)vom 23. März 2005(BGBl. I S. 931) 1– nicht-amtliche Veröffentlichung –InhaltsübersichtTeil 1Allgemeine Vorschriften§ 1 Ziele und Begriffe der <strong>Beruf</strong>sbildung§ 2 Lernorte der <strong>Beruf</strong>sbildung§ 3 AnwendungsbereichTeil 2<strong>Beruf</strong>sbildungKapitel 1<strong>Beruf</strong>sausbildungAbschnitt 1Ordnung der <strong>Beruf</strong>sausbildung; Anerkennung von <strong>Ausbildung</strong>sberufen§ 4 Anerkennung von <strong>Ausbildung</strong>sberufen§ 5 <strong>Ausbildung</strong>sordnung§ 6 Erprobung neuer <strong>Ausbildung</strong>sberufe, <strong>Ausbildung</strong>s- und Prüfungsformen§ 7 Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die <strong>Ausbildung</strong>szeit§ 8 Abkürzung und Verlängerung der <strong>Ausbildung</strong>szeit§ 9 RegelungsbefugnisAbschnitt 2<strong>Beruf</strong>sausbildungsverhältnisUnterabschnitt 1Begründung des <strong>Ausbildung</strong>sverhältnisses§ 10 Vertrag§ 11 Vertragsniederschrift§ 12 Nichtige VereinbarungenUnterabschnitt 2Pflichten der Auszubildenden§ 13 Verhalten während der <strong>Beruf</strong>sausbildungUnterabschnitt 3Pflichten der Ausbildenden§ 14 <strong>Beruf</strong>sausbildung§ 15 Freistellung§ 16 Zeugnis1Das Gesetz ist am 1. April 2005 in Kraft getreten.

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