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Ausbildung & Beruf

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BESONDERE FORMEN DER BERUFSBILDUNG33IX. Besondere Formen der <strong>Beruf</strong>sausbildungFür schnelle Leserinnen und Leser• In einem <strong>Ausbildung</strong>sverbund können zwei oder mehrere Betriebe zusammenwirkenund gemeinsam die von der <strong>Ausbildung</strong>sordnung festgelegten <strong>Ausbildung</strong>sinhaltevermitteln. Die Verantwortlichkeit der beteiligten Betriebe für die <strong>Ausbildung</strong>szeitinsgesamt wie auch für die einzelnen Abschnitte muss sichergestellt sein.• Bei berechtigtem Interesse können Auszubildende und Ausbildende einvernehmlichbei der zuständigen Stelle die Durchführung der <strong>Beruf</strong>sausbildung in Teilzeitformunter Beibehaltung der regulären Gesamtausbildungsdauer beantragen.• Behinderte Menschen sollen grundsätzlich in anerkannten <strong>Ausbildung</strong>sberufen ausgebildetwerden. Ist dies wegen Art und Schwere der Behinderung nicht möglich,erlassen die zuständigen Stellen <strong>Ausbildung</strong>sregelungen, die auf die individuellenBedürfnisse der behinderten Menschen abgestimmt sind.1. VerbundausbildungViele Betriebe können heute aufgrund zunehmenderSpezialisierung nicht mehr allefür einen <strong>Ausbildung</strong>sberuf erforderlichen<strong>Ausbildung</strong>sinhalte vermitteln, wohl aberwichtige Teilbereiche dieser <strong>Beruf</strong>sausbildung.Um dieses <strong>Ausbildung</strong>spotenzial aktivzu nutzen, können <strong>Ausbildung</strong>spartnerschaftengebildet werden, in denen mehrereBetriebe gemeinsam das volle Spektrumder <strong>Ausbildung</strong>sinhalte abdecken können.Das BBiG lässt hierfür flexible Organisationsformenzu. Einzige Voraussetzung ist,dass die Verantwortlichkeit der im Verbundbeteiligten Betriebe für die einzelnen <strong>Ausbildung</strong>sabschnittewie auch für die <strong>Ausbildung</strong>szeitinsgesamt sichergestellt ist (§ 10Abs. 5 BBiG).Folgende Verbundstrukturen kommeninsbesondere in Betracht:• <strong>Ausbildung</strong>sgesellschaft als Gesellschaftbürgerlichen Recht oder als GmbH

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