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DGV-Tagung 2007 - Deutsche Gesellschaft für Völkerkunde

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- Sie pflegt die Beziehungen zu den Nachbarwissenschaften und zuden völkerkundlichen ethnologischen Institutionen des Auslandes.- Sie setzt sich zum Ziel, in der Öffentlichkeit für die außereuropäischenVölker und ihre Probleme Verständnis zu erwecken und dieKenntnisse über sie zu vertiefen.3. Die <strong>DGV</strong> hat eigenes Vermögen. Sie verfolgt als <strong>Gesellschaft</strong>, die derFörderung der Wissenschaft dient, ausschließlich und unmittelbargemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „SteuerbegünstigteZwecke“ der Abgabenordnung.Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlicheZwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigenZwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhaltenkeine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaftfremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungenbegünstigt werden.4. Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vermögenzu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse überdie künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligungdes Finanzamtes ausgeführt werden.§ 2 Sitz der <strong>Gesellschaft</strong>Die <strong>DGV</strong> hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie erlangt Rechtsfähigkeitdurch die Eintragung in das Vereinsregister.§ 3 GeschäftsjahrDas Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr beginnt am 1.9. eines Jahres.Die Mitgliedsbeiträge für das folgende Geschäftsjahr werden zum31.8. eines jeden Jahres fällig.§ 4 MitgliedschaftDie <strong>DGV</strong> besteht auf aus folgenden Mitgliedern:1. Ordentlichen Mitgliedern (§ 5)2. Ehrenmitgliedern (§ 6)3. Korrespondierenden Mitgliedern (§ 7)4. 3. Fördernden Mitgliedern (§ 8 7)§ 5 Ordentliche Mitglieder1. Die ordentlichen Mitglieder gleich welcher Nationalität müssensich als Völkerkundler Ethnologen ausgewiesen haben. Studenten34 <strong>DGV</strong>-<strong>Tagung</strong> <strong>2007</strong>

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