12.07.2015 Aufrufe

DGV-Tagung 2007 - Deutsche Gesellschaft für Völkerkunde

DGV-Tagung 2007 - Deutsche Gesellschaft für Völkerkunde

DGV-Tagung 2007 - Deutsche Gesellschaft für Völkerkunde

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

der Völkerkunde Studierende der Ethnologie können nach dem4. Fachsemester mit Befürwortung zweier ordentlicher, nichtstudierenderMitglieder ordentliche Mitglieder werden. Sie verzichtenauf Sie entrichten einen geringeren Mitgliedsbeitrag, besitzenausschließlich das passive aktive Wahlrecht, und können einen inden Beirat zu deligierendendelegierenden Vertreter einer studentischenArbeitsgruppe wählen und entrichten einen geringerenMitgliedsbeitrag.2. Der Antrag auf eine ordentliche Mitgliedschaft ist mit einer Befürwortungvon zwei ordentlichen Mitgliedern oder Ehrenmitgliedernan den Vorsitzenden der <strong>DGV</strong> zu richten. Über die Aufnahme entscheidetder Vorsitzende vorbehaltlich der späteren Bestätigungdurch die Mitgliederversammlung. Mit Aufnahme durch den Vorsitzendengilt die Verpflichtung zur Entrichtung des Mitgliedsbeitragesund die Berechtigung zum Bezug der Mitteilungen der<strong>DGV</strong> sowie der Zeitschrift für Ethnologie.3. Die ordentlichen Mitglieder haben, soweit sie die laufenden Mitgliedsbeiträgepünktlich entrichtet haben, das Recht zur Teilnahmean allen von der <strong>DGV</strong> durchgeführten Veranstaltungen, das passiveWahlrecht, das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und inden Arbeitsgruppen. Sie zahlen einen von der Mitgliederversammlungfestzusetzenden Jahresbeitrag und können die, der den Bezugder Zeitschrift für Ethnologie zu einem ermäßigten Preis bezieheneinschließt.§ 6 EhrenmitgliederPersonen, die sich um die Völkerkunde Ethnologie besondere Verdiensteerworben haben, können von der Mitgliederversammlung zuEhrenmitgliedern ernannt werden. Anträge müssen von zumindestzwei ordentlichen Mitgliedern unter Beifügung einer Laudatio anden Vorstand gerichtet werden. Der Vorstand entscheidet über dieVorlage zur Beschlußssfassung durch die Mitgliederversammlung.Ehrenmitglieder haben alle Rechte der ordentlichen Mitglieder, abernicht deren Pflichten. Sie sind auch von der Zahlung des Mitgliedsbeitragesbefreit.§ 7 Korrespondierende MitgliederAusländische Völkerkundler und Vertreter von Nachbardisziplinenkönnen durch die Mitgliederversammlung zu korrespondierendenMitgliedern ernannt werden. Anträge zur Ernennung als korrespondierendesMitglied können zumindest zwei ordentliche Mitgliederan den Vorsitzenden richten. Dieser entscheidet über die Vorlage zur<strong>DGV</strong>-<strong>Tagung</strong> <strong>2007</strong> 35

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!