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DGV-Tagung 2007 - Deutsche Gesellschaft für Völkerkunde

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pologie, Ethnologie und Urgeschichte die „Zeitschrift für Ethnologie“heraus. Redakteur und Redaktionskollegium werden vonbeiden <strong>Gesellschaft</strong>en gemeinsam ernannt. Einzelheiten regelt einAbkommen zwischen beiden <strong>Gesellschaft</strong>en, dem für die <strong>DGV</strong> dieMitgliederversammlung zustimmen muß. Einzelheiten werden ineiner Vereinsordnung betreffend die Herausgeberschaft undRedaktion der ZfE geregelt. Die Regelungskompetenz der Vereinsordnungobliegt dem Konzil (§11 Abs. 4).3. Die von der Mitgliederversammlung festzusetzenden Mitgliedsbeiträgesind jeweils zu Beginn des Geschäftsjahres, spätestens nachZugang der Zahlungsaufforderung zu entrichten. Ist ein Mitgliedmit mehr als zwei Jahresbeiträgen im Rückstand, so ist der Vorstandnach erfolgloser Mahnung berechtigt, es das Mitglied aus der Listeder Mitglieder zu streichen <strong>DGV</strong> auszuschließen.4. Beiträge, Spenden, einmalige Leistungen der fördernden Mitgliederund das sonstige <strong>Gesellschaft</strong>svermögen dürfen nur zu satzungsgemäßenZwecken verwendet werden.5. Kein Mitglied, das Iinnerhalb der <strong>DGV</strong> Verwaltungsaufgaben wahrnimmt,erhält eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung.§ 14 Vorschlag der Gutachter/Fachkollegiaten für dasFachkollegium der DFG, in dem die Ethnologie vertreten ist1. Der Vorstand fordert die Direktoren der ethnologischen Institutealler deutschen Universitäten (einschließlich der ethnologischenLehrstuhlinhaber, die im Rahmen anderer Fachbereichetätig sind) auf, jeweils zwei Vorschläge für die Wahl der Fachkollegiatender DFG einzureichen. Ebenso fordert der Vorstanddie Sprecher der AGs und RGs dazu auf, jeweils einen Vorschlagfür die Wahl der Fachkollegiaten der DFG einzureichen. DerZeitrahmen der Wahl wird von der DFG vorgegeben.2. Der Vorstand erstellt aus den eingegangenen Vorschlägen proFachkollegium eine Liste von mindestens 8 und maximal 10Kandidaten/Kandidatinnen unter Berücksichtigung geeigneterKriterien (Qualifikation, Persönlichkeit, thematische, regionale,theoretische Ausrichtungen, Frauen-/Männeranteil, Generation,Rotation, Unabhängigkeit).3. Der Vorstand leitet diese Listen an das Konzil weiter, das pro Fachkollegium4 geeignete Kandidaten/ Kandidatinnen unter Berücksichtigungder genannten Kriterien in eine Rangliste bringt.Das Konzil muss zu diesem Zweck nicht tagen.<strong>DGV</strong>-<strong>Tagung</strong> <strong>2007</strong> 41

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