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DGV-Tagung 2007 - Deutsche Gesellschaft für Völkerkunde

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4. Das Konzil leitet die Ranglisten an den Vorstand weiter, derdie ausgewählten Wissenschaftler/innen um ihr Einverständnisbittet. Im Fall von Absagen wird in der Rangliste aufgerückt.5. Der Vorstand leitet pro Fachkollegium eine 3er Liste an dieDFG weiter.§ 14 15 Austritt, Ausschlußss, Auflösung der <strong>Gesellschaft</strong>1. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tode oder durch Austritt. DieAustrittserklärung mußss schriftlich an den Vorstand erfolgen undwird mit dem Ende des Geschäftsjahres wirksam.2. Hat ein Mitglied in schwerer Weise gegen die Interessen der <strong>DGV</strong>verstoßen, so kann die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandesden Ausschlußss mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen.Dem Mitglied mußss zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegebenwerden. Gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.3. Ein Antrag auf Auflösung der <strong>Gesellschaft</strong> muß auf der schriftlichenEinladung zur Mitgliederversammlung als Tagesordnungspunktbekanntgegeben muss spätestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlungeingereicht werden. Der Auflösungsbeschlußsserfordert die Drei-Viertel 3/4-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.Das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Vermögen wirdnach Begleichung der Verbindlichkeiten der <strong>DGV</strong> an die <strong>Deutsche</strong>Forschungsgemeinschaft übertragen, die die Mittel für wissenschaftlicheZwecke zu verwenden hat. Eine Ausschüttung von <strong>Gesellschaft</strong>svermögenan die Mitglieder ist unzulässig.§ 15 16 ÜbergangsbestimmungDie derzeitigen ordentlichen Mitglieder, die der Charakterisierungnach § 5 nicht entsprechen, sollen nach Annahme der Satzung weiterhinordentliche Mitglieder bleiben.§ 16 17 InkrafttretenDiese Satzung ist mit Ihrer Annahme durch die Mitgliederversammlungder <strong>DGV</strong> in Wien Halle (Saale) am 25.09.1995 03.10.<strong>2007</strong> in Kraftgetreten.42 <strong>DGV</strong>-<strong>Tagung</strong> <strong>2007</strong>

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