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offene kinder - Steirischer Dachverband der offenen Jugendarbeit

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als Arbeitszeit zu rechnen, auch allfällige Anreisekostensind zu vergüten.Offenen Kin<strong>der</strong>- und <strong>Jugendarbeit</strong> besser gerecht werdenzu können (vgl. Schneebauer, 2001, S. 46).• Bei schwierigen Arbeitsverhältnissen und aufWunsch <strong>der</strong> MitarbeiterInnen ist Supervision ingrößerem Ausmaß zu stellen.• Auch für ehrenamtliche MitarbeiterInnen muss esdie Möglichkeit geben, Supervision in Anspruchnehmen zu können.II.3.8. Fort- und WeiterbildungAuch die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen in <strong>der</strong>Offenen Kin<strong>der</strong>- und <strong>Jugendarbeit</strong> sowie Funktionär-Innen in TrägerInneneinrichtungen und/o<strong>der</strong> örtlicherKin<strong>der</strong>- und Jugendpolitik sollen Zugang zu allgemeinenbzw. spezifischen Fort- und Weiterbildungsangebotenhaben.II.3.9. Ehrenamtliche MitarbeiterInnen,PraktikantInnen, ZivildienerUnabhängig davon, wie die multiprofessionellenTeams zusammengestellt sind, sind die beruflicheWeiterbildung und die För<strong>der</strong>ung von Qualifikationsschwerpunktenunbedingt notwendig. Das ist auf<strong>der</strong> einen Seite im Interesse <strong>der</strong> TrägerInnen und <strong>der</strong>MitarbeiterInnen und auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite im Sinneeiner gezielten Weiterentwicklung <strong>der</strong> Angebotsvielfalt(vgl. Schoibl 1997, S. 73).Laut BAGS - Kollektivvertrag wird unter Fort- undWeiterbildung die Verbesserung o<strong>der</strong> Vertiefung <strong>der</strong>Qualifikation in <strong>der</strong> bereits ausgeübten beruflichenTätigkeit verstanden (BAGS – Kollektivvertrag, S. 19).Bei angeordneten Fortbildungsmaßnahmen sind alleanfallenden Kosten von <strong>der</strong> Arbeitgeberin / vom Arbeitgeberzur bezahlen. Bei Fortbildungsmaßnahmen, diezwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn (Einstufungim BAGS – Kollektivvertrag) vereinbart werden,ist vor Antritt <strong>der</strong> Bildungsmaßnahme Einvernehmenhinsichtlich <strong>der</strong> Kostentragung und <strong>der</strong> Zeitabgeltungherzustellen (BAGS – Kollektivvertrag, S. 19).Ein entscheiden<strong>der</strong> Punkt im Bereich <strong>der</strong> Qualifizierungvon MitarbeiterInnen in <strong>der</strong> Offenen Kin<strong>der</strong>- und<strong>Jugendarbeit</strong> stellen sicherlich die Möglichkeiten <strong>der</strong>angebotenen Aus- und Weiterbildung dar. Die Möglichkeitensind vor allem auch deshalb wichtig, da auchviele QuereinsteigerInnen in diesem Arbeitsfeld anzutreffensind. Durch spezielle Aus- und Weiterbildungsmöglichkeitenkann die Qualität <strong>der</strong> Arbeit erhöhtwerden, um so den speziellen Anfor<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong>Ehrenamtliche MitarbeiterInnen, PraktikantInnenund Zivildiener können als zusätzliche Unterstützer-Innen mitgerechnet werden, wenn ihre Mitarbeitkontinuierlich erfolgt. Sie dürfen nicht als Ersatz fürdie angestellten MitarbeiterInnen eingesetzt werden,da ihnen nicht die volle Verantwortung undHaftung übertragen werden kann. EhrenamtlicheMitarbeiterInnen können nicht alle Aufgaben durchführen.Es ist eine hauptamtliche Leitung, Betreuungund Koordination notwendig.Ehrenamtliche MitarbeiterInnen können als zusätzlicheUnterstützerInnen mitgerechnet werden, wennihre Mitarbeit kontinuierlich erfolgt. Sie dürfen nichtals Ersatz für die angestellten MitarbeiterInnen eingesetztwerden, da ihnen nicht die volle Verantwortungund Haftung übertragen werden kann. EhrenamtlicheMitarbeiterInnen können nicht alle Aufgaben durchführen.Es ist eine hauptamtliche Leitung, Begleitungund Koordination notwendig.Fachliche Anerkennung: Qualifizierte ehrenamtlicheTätigkeiten sind als Dienstzeiten anzurechnen und alsBerufserfahrung zu sehen. Dienstzeugnisse sind auchim ehrenamtlichen Bereich auszustellen.Begleitung von Ehrenamtlichen: Notwendig sind auchpsychologisch/sozialpädagogisch geschulte MitarbeiterInnen,die in <strong>der</strong> Lage sind, die ehrenamt lichenMitarbeiterInnen ohne einschlägige Ausbildunganzuleiten und die Teambildung und -entwicklung zubegleiten (vgl. Schoibl 1997, S. 72).DVJ: Leitfaden für die OFFENE KINDER- UND JUGENDARBEIT in <strong>der</strong> Steiermark, Vers. 4 (2013) - 51 -

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