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offene kinder - Steirischer Dachverband der offenen Jugendarbeit

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II.5.3. QualitätssicherungQualitätssicherung bedeutet im engeren, eigenenBereich <strong>der</strong> Einrichtung bzw. Initiative aktive undkontinuierliche Teamarbeit; Entwicklung und Pflegeeines Arbeitsklimas, das an Qualität, dem Gesprächüber Qualität und <strong>der</strong> aufbauenden Reflexion überZiele, Erfolge sowie Maßnahmen zur Qualitätsentwicklungorientiert ist.Weiters bedeutet Qualitätssicherung:• Vernetzung und Zusammenarbeit mit den diversenKooperationspartnerInnen vor Ort; Ziel solltees sein, kontinuierliche und stabile Strukturen<strong>der</strong> bereichsübergreifenden Kommunikation undKooperation zu entwickeln, um auf weite Sichtauch externe Ressourcen für die eigene Arbeit freizu machen.• Erarbeitung und Umsetzung von Instrumenten<strong>der</strong> Qualitätssicherung in <strong>der</strong> konkreten praktischenArbeit – <strong>der</strong> Schwerpunkt sollte dabei aufMethoden <strong>der</strong> Selbstevaluation gelegt werden.Auch hier empfiehlt sich ein offensiver Umgangd.h. die weitgehende (wiewohl anonymisierteetc.) Offenlegung von Ergebnissen. Mit Feigenblattaktionen,die die Bedingungen <strong>der</strong> eigenenArbeit und/o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Ergebnisse beschönigen,ist niemandem gedient! Der vor<strong>der</strong>gründigeSchutz des „guten Rufes“ <strong>der</strong> Einrichtung fällt nurzu leicht <strong>der</strong>selben auf den Kopf, weil offensichtlichauch ungenügende Ressourcen und Standardsfür qualitativ ‚hochwertige‘ Arbeit ausreichen.• Organisationsentwicklung von unten: d.h. systematischim eigenen Bereich beginnen, Strukturenklar definieren, Rollen und Funktionen soformulieren und besetzen, dass sich eher keineÜberschneidungen, zumindest aber keine Grauzonenund/o<strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>sprüche ergeben; die eigeneAufgabe als Arbeitgeber ernst nehmen heißt auchdafür zu sorgen, dass die MitarbeiterInnen in denEinrichtungen arbeits- und sozialrechtlich adäquateArbeitsbedingungen vorfinden.Die Aufgabe, die Rahmenbedingungen für eine qualitativeOffene Kin<strong>der</strong>- und <strong>Jugendarbeit</strong> zu sichern,gebührt wesentlich den TrägerInneneinrichtungen.Es geht nicht an, die Verantwortung dafür und dasRisiko den MitarbeiterInnen zu überlassen. In diesemSinne ist es Pflicht <strong>der</strong> Einrichtungen, den Gemeindenund Regionen ganz klar auch die Bedingungenzu formulieren, unter denen Offene Kin<strong>der</strong>- und<strong>Jugendarbeit</strong> möglich ist: Für wenig Geld also darf esnur wenig Angebot geben – für „kein“ Geld keines,und schon gar keine Offene Kin<strong>der</strong>- und <strong>Jugendarbeit</strong>(Schoibl 2000)!Zur umfassenden Qualitätssicherung in <strong>der</strong> OffenenKin<strong>der</strong>- und <strong>Jugendarbeit</strong> ist notwendig:• Entwicklungspläne für die Qualitätskontrolle zuerarbeiten• Wie<strong>der</strong>holungen <strong>der</strong> Qualitätskontrolle• Regelmäßige Selbstevaluation als Bestandteil voneinmaligen und wie<strong>der</strong>kehrenden Angeboten,Projekten• Erarbeitung eine spezifischen Methodensets• Berichtspflicht – auch zur Legitimation <strong>der</strong> Mittelverwendunggegenüber <strong>der</strong> Öffentlichkeit• Teamsitzung, wöchentlich• Vorstandssitzungen, Besprechungen mitTrägerInnen• Klausur• Teambesprechungen mit Fachstellen• Reflexion (im Team / Großteam)• Vernetzung; Umfeldarbeit• Hausversammlungen mit Jugendlichen• Projektreflexion (Fragebögen an Jugendliche)• Projektplanung mit Jugendlichen (Matrix) undEvaluation• Quartalsplanung; Ziel - Jahresplanung• Supervision/Intervision• Krisenmanagement• Dokumentation (Tagesberichte, Jahresberichte,BesucherInnenstatistiken, Einzelfalldokumentation)Die angestrebten Entwicklungspunkte dürfen jedochnicht darüber hinwegtäuschen, dass jede EinrichtungZielvorgaben und Arbeitsschwerpunkte inihrem jeweiligen Konzept zu beschreiben hat unddie Rahmenbedingungen ausschlaggebend für einenQualitäts sicherungsprozess sind.DVJ: Leitfaden für die OFFENE KINDER- UND JUGENDARBEIT in <strong>der</strong> Steiermark, Vers. 4 (2013) - 56 -

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