30.11.2012 Aufrufe

eBook downloaden - MedienPartnerBack - Dienstleister für Print ...

eBook downloaden - MedienPartnerBack - Dienstleister für Print ...

eBook downloaden - MedienPartnerBack - Dienstleister für Print ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

elektronischen Kommunikationsformen, bedarf<br />

danach der vorherigen, ausdrücklichen Einwilli-<br />

gung – übrigens beim Kontakt zu Verbrauchern<br />

wie Gewerbetreibenden gleichermaßen (§ 7 Abs.<br />

2 Nr. 3 UWG).<br />

Gesetzlich bevorzugt (§ 7 Abs. 3 UWG) wird nur<br />

die elektronische Post, die an Kunden zur Wer-<br />

bung <strong>für</strong> eigene ähnliche Waren oder Dienstleis-<br />

tungen erfolgt, <strong>für</strong> die bereits ein Geschäftskon-<br />

takt bestand.<br />

Nicht als elektronische Post gelten allerdings<br />

werbliche Postings auf Pinnwänden oder Ähnli-<br />

chem, wenn und soweit es an der individuellen<br />

Ansprache fehlt. Auch dass eine Kundin oder<br />

ein Kunde eine werbliche Fan-<br />

page oder das Unternehmen über<br />

den „I like“-Button mit seinem<br />

Account oder mit dem eigenen<br />

Netzwerk verbindet (Share With<br />

Your Network – SWYN), führt<br />

nicht dazu, dass die auf diese<br />

Weise verbreiteten werblichen<br />

Inhalte als unzulässige elektro-<br />

nische Post angesehen werden.<br />

Denn in diesen Fällen liegt keine<br />

Individualkommunikation und damit keine elek-<br />

tronische Post vor.<br />

Das virale Marketing, insbesondere das Ermögli-<br />

chen der Weiterleitung von witzigen Werbespots,<br />

ist dagegen wiederum kritisch zu betrachten.<br />

Zwar wird die E-Mail beziehungsweise der Spot<br />

von einem unbeteiligten Dritten weitergeleitet,<br />

gleichwohl kann das gezielte Herbeiführen von<br />

werblichen E-Mail-Kaskaden eine unzulässige<br />

Beeinträchtigung im Sinne einer wettbewerbs-<br />

widrigen Belästigung darstellen.<br />

Zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen kann<br />

es auch kommen, wenn ohne ausreichende<br />

Kontrolle die Möglichkeit eröffnet wird, zum Bei-<br />

spiel werbliche E-Mail-Newsletter zu abonnieren<br />

| Jahrbuch Dialogmarketing 2013 | Macht der Empfehlung | 15<br />

oder eben auch Dritten ohne deren Zustimmung<br />

zukommen zu lassen. Will sich der dadurch beläs-<br />

tigte Dritte dagegen verwahren, kann er das auch<br />

mittels wettbewerbsrechtlicher Abmahnung tun.<br />

Eine gewisse Sicherheit bietet dagegen nur das<br />

„Double-Opt-In“, also die elektronische Rückver-<br />

sicherung gegenüber dem Besteller.<br />

Keinen falschen Eindruck erwecken!<br />

Aller Anfang ist schwer: Nun ist es nicht immer<br />

so, dass Unternehmen von vornherein ausrei-<br />

chend über Fans verfügen. Dann ist der Anreiz<br />

groß, sich Fans oder auch positive Empfeh-<br />

lungen anders zu besorgen, etwa durch eine<br />

spezialisierte Agentur oder auf<br />

entsprechenden Seiten. Eben-<br />

so groß ist die Gefahr, da<strong>für</strong><br />

erfolgreich abgemahnt zu wer-<br />

den. Denn natürlich stellt es<br />

eine wettbewerbsrechtlich rele-<br />

vante Irreführung dar, wenn der<br />

falsche Eindruck erweckt wird,<br />

eine höhere Anzahl von Fans<br />

zu haben, als es tatsächlich der<br />

Fall ist. Zudem kann ein weite-<br />

rer wettbewerbsrechtlicher Verstoß darin liegen,<br />

dass der unzutreffende Eindruck erweckt wird,<br />

der Unternehmer sei Verbraucher oder nicht <strong>für</strong><br />

Zwecke seines Geschäfts, Handels, Gewerbes<br />

oder Berufs tätig.<br />

Respekt erweisen!<br />

Im Ergebnis stimmen die wettbewerbsrechtli-<br />

chen Vorgaben mit den Zielsetzungen des Emp-<br />

fehlungsmarketings durchaus überein. Es geht<br />

im Kern um den Respekt <strong>für</strong> die und das Vertrau-<br />

en der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wer<br />

sich daran hält, wird wirtschaftlich Erfolg und<br />

wettbewerbsrechtlich keinen Ärger haben. Und<br />

das ist auch gut so. �

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!