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Werbung enthält. Es müssen alle tatsäch-<br />
lichen Verwender der Daten genannt sein.<br />
Um sicherzugehen, sollten Marketer da-<br />
rauf achten, dass ihre Adresslisten nach<br />
dem Ehrenkodex E-Mail-Marketing des<br />
DDV gewonnen wurden. Es gilt, die Serio-<br />
sität des Adress-Anbieters auf jeden Fall<br />
zu überprüfen: Denn die Empfänger einer<br />
E-Mail-Nachricht, in welche Ihre Werbung<br />
eingebunden ist, dürfen sich davon auf<br />
keinen Fall belästigt fühlen. Daher ist es<br />
ein positives Zeichen, wenn der Anbieter<br />
den Ehrenkodex E-Mail-Marketing des<br />
DDV unterzeichnet hat.<br />
Das Sponsoring lädt über jede Gewinnprämie<br />
interessierte Konsumenten ein, sich am Online-<br />
Gewinnspiel zu beteiligen. Die Firmen dürfen<br />
nach der Erlaubniserteilung, die bei diesem<br />
Gewinnspiel eingeholt wurde, alle vom Interes-<br />
senten bestätigten Maßnahmen wie Telefonmar-<br />
keting, E-Mail-Werbung und postalische Wer-<br />
bung einsetzen. Doch Achtung: Da<strong>für</strong> muss<br />
diese Einwilligung korrekt – also <strong>für</strong> den Verbrau-<br />
cher nachvollziehbar und transparent – eingeholt<br />
werden. Dem Verbraucher muss klar sein, wem<br />
er sein Einverständnis <strong>für</strong> welchen Werbeweg<br />
erteilt. Auch hier gelten die Datenschutzbestim-<br />
mungen, die auf Seiten seriöser Adressdienst-<br />
leister mit vollständiger Datensicherheit flan-<br />
kiert werden. Unseriöse Gewinnspielveranstalter<br />
generieren Adressen, indem sie die Weitergabe<br />
der Adressdaten in den allgemeinen Teilnahme-<br />
bedingungen oder AGB verstecken. Dies ist laut<br />
Telemediengesetz (§ 12, Absatz 3) verboten.<br />
Rechtskonforme Gewinnspiele gewinnen die<br />
Daten unabhängig von der Teilnahme. Somit<br />
muss der Verbraucher zwar die AGB bestäti-<br />
gen, wenn er bei einem Gewinnspiel mitspielen<br />
möchte, nicht jedoch die Weitergabe seiner Daten<br />
akzeptieren. Rechtssicherheit haben die Kunden<br />
| Jahrbuch Dialogmarketing 2013 | Adressen & CRM | 49<br />
eines Adresslieferanten erst, wenn transparente<br />
Namensnennung marken- beziehungsweise fir-<br />
menbezogen stattfindet und neben dem Double-<br />
Opt-in auch eine freiwillige und offene Erlaubnis<br />
zur Datennutzung und -verarbeitung erfolgt ist.<br />
Transparenz<br />
Wer Adressen aus seinen eigenen Website-<br />
Besuchern generieren will, kann einen Schritt<br />
weitergehen und mit einer Squeeze-Page arbei-<br />
ten und dort Freebies, <strong>eBook</strong>s oder Studien<br />
anbieten.<br />
Die diesen Modellen inhärente Klarheit hat in<br />
jeder nachfolgenden Aktion die Konsequenz,<br />
dass zu keinem Zeitpunkt unsichere Verhältnisse<br />
bestehen. Der Empfänger der Werbebotschaften<br />
trägt sich selbst in eine Liste ein und ist daher<br />
offen <strong>für</strong> das, was er erhält. Bei entsprechendem<br />
Bedarf und günstigen Angeboten kommt es viel<br />
leichter zu einem Kaufvorgang.<br />
Klare Verhältnisse schaffen Vertrauen und doku-<br />
mentieren Zuverlässigkeit. Diese Werte übertra-<br />
gen sich vom Beginn der Adressgewinnung bis<br />
zum späteren Angebot per Mail oder Brief. Denn<br />
nicht jede valide Adresse ist auch ein Startpunkt<br />
<strong>für</strong> eine belastbare Kontaktaufnahme. �<br />
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