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Werbung enthält. Es müssen alle tatsäch-<br />

lichen Verwender der Daten genannt sein.<br />

Um sicherzugehen, sollten Marketer da-<br />

rauf achten, dass ihre Adresslisten nach<br />

dem Ehrenkodex E-Mail-Marketing des<br />

DDV gewonnen wurden. Es gilt, die Serio-<br />

sität des Adress-Anbieters auf jeden Fall<br />

zu überprüfen: Denn die Empfänger einer<br />

E-Mail-Nachricht, in welche Ihre Werbung<br />

eingebunden ist, dürfen sich davon auf<br />

keinen Fall belästigt fühlen. Daher ist es<br />

ein positives Zeichen, wenn der Anbieter<br />

den Ehrenkodex E-Mail-Marketing des<br />

DDV unterzeichnet hat.<br />

Das Sponsoring lädt über jede Gewinnprämie<br />

interessierte Konsumenten ein, sich am Online-<br />

Gewinnspiel zu beteiligen. Die Firmen dürfen<br />

nach der Erlaubniserteilung, die bei diesem<br />

Gewinnspiel eingeholt wurde, alle vom Interes-<br />

senten bestätigten Maßnahmen wie Telefonmar-<br />

keting, E-Mail-Werbung und postalische Wer-<br />

bung einsetzen. Doch Achtung: Da<strong>für</strong> muss<br />

diese Einwilligung korrekt – also <strong>für</strong> den Verbrau-<br />

cher nachvollziehbar und transparent – eingeholt<br />

werden. Dem Verbraucher muss klar sein, wem<br />

er sein Einverständnis <strong>für</strong> welchen Werbeweg<br />

erteilt. Auch hier gelten die Datenschutzbestim-<br />

mungen, die auf Seiten seriöser Adressdienst-<br />

leister mit vollständiger Datensicherheit flan-<br />

kiert werden. Unseriöse Gewinnspielveranstalter<br />

generieren Adressen, indem sie die Weitergabe<br />

der Adressdaten in den allgemeinen Teilnahme-<br />

bedingungen oder AGB verstecken. Dies ist laut<br />

Telemediengesetz (§ 12, Absatz 3) verboten.<br />

Rechtskonforme Gewinnspiele gewinnen die<br />

Daten unabhängig von der Teilnahme. Somit<br />

muss der Verbraucher zwar die AGB bestäti-<br />

gen, wenn er bei einem Gewinnspiel mitspielen<br />

möchte, nicht jedoch die Weitergabe seiner Daten<br />

akzeptieren. Rechtssicherheit haben die Kunden<br />

| Jahrbuch Dialogmarketing 2013 | Adressen & CRM | 49<br />

eines Adresslieferanten erst, wenn transparente<br />

Namensnennung marken- beziehungsweise fir-<br />

menbezogen stattfindet und neben dem Double-<br />

Opt-in auch eine freiwillige und offene Erlaubnis<br />

zur Datennutzung und -verarbeitung erfolgt ist.<br />

Transparenz<br />

Wer Adressen aus seinen eigenen Website-<br />

Besuchern generieren will, kann einen Schritt<br />

weitergehen und mit einer Squeeze-Page arbei-<br />

ten und dort Freebies, <strong>eBook</strong>s oder Studien<br />

anbieten.<br />

Die diesen Modellen inhärente Klarheit hat in<br />

jeder nachfolgenden Aktion die Konsequenz,<br />

dass zu keinem Zeitpunkt unsichere Verhältnisse<br />

bestehen. Der Empfänger der Werbebotschaften<br />

trägt sich selbst in eine Liste ein und ist daher<br />

offen <strong>für</strong> das, was er erhält. Bei entsprechendem<br />

Bedarf und günstigen Angeboten kommt es viel<br />

leichter zu einem Kaufvorgang.<br />

Klare Verhältnisse schaffen Vertrauen und doku-<br />

mentieren Zuverlässigkeit. Diese Werte übertra-<br />

gen sich vom Beginn der Adressgewinnung bis<br />

zum späteren Angebot per Mail oder Brief. Denn<br />

nicht jede valide Adresse ist auch ein Startpunkt<br />

<strong>für</strong> eine belastbare Kontaktaufnahme. �<br />

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