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76 | DDV | Jahrbuch Dialogmarketing 2013 |<br />
Hans Jürgen Schäfer<br />
ist Leiter Recht beim<br />
Deutschen Dialog-<br />
marketing Verband in<br />
Wiesbaden.<br />
E-Mail:<br />
hj.schaefer@ddv.de<br />
Vertrauen durch Selbstregulierung<br />
Der DDV setzt Branchenstandards<br />
Mit Verpflichtungserklärungen, Ehrenkodizes<br />
und Qualitätssiegeln setzt der DDV Standards<br />
in der Dialogmarketingbranche. Zahlreiche<br />
Qualitäts- und Leistungsstandards, Siegel<br />
und Zertifikate schaffen Vertrauen und garan-<br />
tieren Auftraggebern und Verbrauchern ein<br />
hohes Qualitätsniveau. Dies verschafft DDV-<br />
Mitgliedern die Möglichkeit, sich im Markt<br />
vom Wettbewerb abzuheben.<br />
Das Spektrum der Selbstregulierung<br />
Insgesamt hat der DDV im Laufe der Jahre ein<br />
breites Instrumentarium der Selbstregulierung<br />
entwickelt und permanent ausgebaut. Dieses<br />
führt – insbesondere im Zusammenspiel der<br />
einzelnen Elemente – zu einem hohen Qualitäts-<br />
niveau im Dialogmarketing. Je nach Zielgruppe<br />
lassen sich vier Abstufungen unterscheiden:<br />
� <strong>für</strong> die ganze Branche<br />
(DDV-Verpflichtungserklärung)<br />
� <strong>für</strong> alle Mitglieder im DDV (DDV-Ehrenkodex)<br />
� <strong>für</strong> alle Mitglieder eines Councils aufgrund<br />
intern selbstgesetzter Standards (Council-<br />
Ehrenkodex)<br />
� <strong>für</strong> alle Mitglieder eines Councils aufgrund<br />
externer Zertifizierung eines neutralen Dritten<br />
(Zertifizierungen, Bereiche Zustellung/Haus-<br />
haltwerbung und Adressdienst-<br />
leistungsunternehmen)<br />
DDV-Verpflichtungserklärung<br />
Die DDV-Verpflichtungserklärung<br />
„Auftragsdatenverarbeitung und Da-<br />
tenumgang“ (VE 12/2009) enthält<br />
Mindestanforderungen zur Auftragsdatenverar-<br />
beitung und Pflichten zum Datenumgang. Sie gilt<br />
<strong>für</strong> <strong>Dienstleister</strong>, die <strong>für</strong> Adresseigner personen-<br />
bezogene Daten gemäß § 11 BDSG verarbeiten.<br />
Die Erklärung kann auch von Nicht-Mitgliedern<br />
des DDV abgegeben werden und wird beim<br />
Verband hinterlegt. Auf www.ddv.de ist eine Liste<br />
der Hinterleger <strong>für</strong> jeden Interessierten einsehbar.<br />
DDV-Ehrenkodex<br />
Der von der Mitgliederversammlung 2011<br />
beschlossene und 2012 weiterentwickelte DDV-<br />
Ehrenkodex enthält verbindliche Vorgaben <strong>für</strong><br />
alle Verbandsmitglieder. Diese betreffen – unab-<br />
hängig vom Tätigkeitsbereich der Unternehmen<br />
– insbesondere Grundsätze der Wahrheit und<br />
Klarheit, der Beachtung von Verbraucherrechten<br />
und des Datenschutzes.<br />
Ehrenkodizes der Councils<br />
Neben dem Basisehrenkodex bestehen fach-<br />
bezogene Ehrenkodizes nahezu aller Councils<br />
im DDV. Die Councils haben sich damit einen<br />
verbindlichen Rahmen gegeben und verpflichten<br />
sich, die jeweiligen Branchenstandards einzuhal-<br />
ten. Über die geltenden gesetzlichen Vorschriften<br />
hinaus enthalten die Ehrenkodizes detaillierte<br />
Verpflichtungen, insbesondere aus den Berei-<br />
chen Daten- und Verbraucherschutz.<br />
TÜV-Zertifikat<br />
Die Mitglieder des heutigen Councils Zustel-<br />
lung haben 1992 als Erster am Markt mit dem<br />
„Qualitätssiegel Haushaltwerbung“<br />
Maßstäbe im Bereich der Prospektver-<br />
teilung gesetzt. Das 2007 eingeführ-<br />
te Zertifikat „TÜV Rheinland geprüfte<br />
Dialogmarketing-Zustellung“ beschei-<br />
nigt Unternehmen, dass ihr jeweiliger<br />
Dienstleistungsprozess auf hohen Kun-<br />
dennutzen und auf weitgehende Transparenz<br />
ausgerichtet ist.<br />
Die konsequente Prüfung von Verteil- und<br />
Zustellqualität hat wesentliche Standards defi-<br />
niert und trägt erheblich dazu bei, die Akzeptanz<br />
der Haushaltwerbung zu steigern.