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76 | DDV | Jahrbuch Dialogmarketing 2013 |<br />

Hans Jürgen Schäfer<br />

ist Leiter Recht beim<br />

Deutschen Dialog-<br />

marketing Verband in<br />

Wiesbaden.<br />

E-Mail:<br />

hj.schaefer@ddv.de<br />

Vertrauen durch Selbstregulierung<br />

Der DDV setzt Branchenstandards<br />

Mit Verpflichtungserklärungen, Ehrenkodizes<br />

und Qualitätssiegeln setzt der DDV Standards<br />

in der Dialogmarketingbranche. Zahlreiche<br />

Qualitäts- und Leistungsstandards, Siegel<br />

und Zertifikate schaffen Vertrauen und garan-<br />

tieren Auftraggebern und Verbrauchern ein<br />

hohes Qualitätsniveau. Dies verschafft DDV-<br />

Mitgliedern die Möglichkeit, sich im Markt<br />

vom Wettbewerb abzuheben.<br />

Das Spektrum der Selbstregulierung<br />

Insgesamt hat der DDV im Laufe der Jahre ein<br />

breites Instrumentarium der Selbstregulierung<br />

entwickelt und permanent ausgebaut. Dieses<br />

führt – insbesondere im Zusammenspiel der<br />

einzelnen Elemente – zu einem hohen Qualitäts-<br />

niveau im Dialogmarketing. Je nach Zielgruppe<br />

lassen sich vier Abstufungen unterscheiden:<br />

� <strong>für</strong> die ganze Branche<br />

(DDV-Verpflichtungserklärung)<br />

� <strong>für</strong> alle Mitglieder im DDV (DDV-Ehrenkodex)<br />

� <strong>für</strong> alle Mitglieder eines Councils aufgrund<br />

intern selbstgesetzter Standards (Council-<br />

Ehrenkodex)<br />

� <strong>für</strong> alle Mitglieder eines Councils aufgrund<br />

externer Zertifizierung eines neutralen Dritten<br />

(Zertifizierungen, Bereiche Zustellung/Haus-<br />

haltwerbung und Adressdienst-<br />

leistungsunternehmen)<br />

DDV-Verpflichtungserklärung<br />

Die DDV-Verpflichtungserklärung<br />

„Auftragsdatenverarbeitung und Da-<br />

tenumgang“ (VE 12/2009) enthält<br />

Mindestanforderungen zur Auftragsdatenverar-<br />

beitung und Pflichten zum Datenumgang. Sie gilt<br />

<strong>für</strong> <strong>Dienstleister</strong>, die <strong>für</strong> Adresseigner personen-<br />

bezogene Daten gemäß § 11 BDSG verarbeiten.<br />

Die Erklärung kann auch von Nicht-Mitgliedern<br />

des DDV abgegeben werden und wird beim<br />

Verband hinterlegt. Auf www.ddv.de ist eine Liste<br />

der Hinterleger <strong>für</strong> jeden Interessierten einsehbar.<br />

DDV-Ehrenkodex<br />

Der von der Mitgliederversammlung 2011<br />

beschlossene und 2012 weiterentwickelte DDV-<br />

Ehrenkodex enthält verbindliche Vorgaben <strong>für</strong><br />

alle Verbandsmitglieder. Diese betreffen – unab-<br />

hängig vom Tätigkeitsbereich der Unternehmen<br />

– insbesondere Grundsätze der Wahrheit und<br />

Klarheit, der Beachtung von Verbraucherrechten<br />

und des Datenschutzes.<br />

Ehrenkodizes der Councils<br />

Neben dem Basisehrenkodex bestehen fach-<br />

bezogene Ehrenkodizes nahezu aller Councils<br />

im DDV. Die Councils haben sich damit einen<br />

verbindlichen Rahmen gegeben und verpflichten<br />

sich, die jeweiligen Branchenstandards einzuhal-<br />

ten. Über die geltenden gesetzlichen Vorschriften<br />

hinaus enthalten die Ehrenkodizes detaillierte<br />

Verpflichtungen, insbesondere aus den Berei-<br />

chen Daten- und Verbraucherschutz.<br />

TÜV-Zertifikat<br />

Die Mitglieder des heutigen Councils Zustel-<br />

lung haben 1992 als Erster am Markt mit dem<br />

„Qualitätssiegel Haushaltwerbung“<br />

Maßstäbe im Bereich der Prospektver-<br />

teilung gesetzt. Das 2007 eingeführ-<br />

te Zertifikat „TÜV Rheinland geprüfte<br />

Dialogmarketing-Zustellung“ beschei-<br />

nigt Unternehmen, dass ihr jeweiliger<br />

Dienstleistungsprozess auf hohen Kun-<br />

dennutzen und auf weitgehende Transparenz<br />

ausgerichtet ist.<br />

Die konsequente Prüfung von Verteil- und<br />

Zustellqualität hat wesentliche Standards defi-<br />

niert und trägt erheblich dazu bei, die Akzeptanz<br />

der Haushaltwerbung zu steigern.

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