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44 | Adressen & CRM | Jahrbuch Dialogmarketing 2013 |<br />
� Die Grenzen <strong>für</strong> das – etwas unglücklich<br />
benannte – „Profiling“, denn die Selektion von<br />
Werbung nach Kundeninteressen ist sinnvoll<br />
und darf nicht beschränkt werden.<br />
� Erweiterte Informationspflichten, die in der<br />
Praxis nicht oder jedenfalls nicht elegant<br />
umzusetzen sind.<br />
� Die Anforderungen an die Auftragsdatenverar-<br />
beitung, denn die Beauftragung von Dienstleis-<br />
tern darf nicht unnötig bürokratisiert werden.<br />
� Die Regeln <strong>für</strong> elektronische Werbung, denn<br />
der Vorschlag der Kommission klärt nicht<br />
eindeutig, wie sich die neue Verordnung im<br />
Verhältnis zur geltenden ePrivacy Richtlinie<br />
verhält.<br />
Nicht zu unterschätzender Mehraufwand<br />
Neben diesen Themen gibt es noch eine Reihe<br />
von weniger dialogmarketingspezifischen Aspek-<br />
ten, die aber auch intensiv diskutiert werden<br />
sollten. Die Europäische Kommission schlägt<br />
beispielsweise vor, dass sie künftig die nähere<br />
Ausgestaltung des europäischen Datenschutz-<br />
rechts am Gesetzgebungsverfahren vorbei selbst<br />
in die Hand nehmen kann.<br />
Außerdem will sie die Datenschutzaufsichtsbe-<br />
hörden in Europa in wichtigen Fragen kontrol-<br />
lieren. Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Mit-<br />
mauritius images<br />
gliedstaaten und des Parlaments würden damit<br />
erheblich eingeschränkt. Dies wäre weder recht-<br />
lich noch politisch akzeptabel.<br />
Ein weiteres Thema ist die Zunahme von Daten-<br />
schutzbürokratie, wie sie im Vorschlag der Ver-<br />
ordnung angelegt ist. Während die Europäische<br />
Kommission durch die stärkere Harmonisierung<br />
des Datenschutzrechts in Europa Einsparungen<br />
von 2,3 Milliarden Euro prognostiziert, sieht<br />
die Wirtschaft erhebliche Mehrkosten auf sich<br />
zukommen.<br />
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen wer-<br />
den wenig Vorteile von der Harmonisierung<br />
haben, aber hohe zusätzliche Verwaltungskosten<br />
tragen müssen. Insbesondere die internen Doku-<br />
mentationsanforderungen steigen erheblich.<br />
Außerdem führen erweiterte Transparenzanfor-<br />
derungen und Betroffenenrechte zu einem nicht<br />
zu unterschätzenden Mehraufwand.<br />
Angesichts der erheblichen Belastungen, die<br />
durch strengere Regelungen und mehr Bürokra-<br />
tie auf die Wirtschaft zukommen sollen, muss<br />
eine gesellschaftspolitische Diskussion angesto-<br />
ßen werden. Als vor über 40 Jahren die ersten<br />
Datenschutzgesetze in Deutschland entworfen<br />
wurden, bestanden ganz grundsätzliche Vor-<br />
behalte und Ängste gegenüber elektronischer<br />
Datenverarbeitung als solcher. Teilweise waren<br />
es allgemeine Technikvorbehalte, teilweise aber<br />
auch politisch geprägte Opposition. Der Staat<br />
sollte durch die Einführung elektronischer Daten-<br />
verarbeitung nicht an Macht gewinnen.<br />
Ein modernes Datenschutzrecht darf sich nicht<br />
in diesen alten Vorbehalten verfangen. Heute ist<br />
elektronische Datenverarbeitung alltäglich und<br />
nicht als solche gefährlich. Es gibt Datenverar-<br />
beitung, die besondere Risiken <strong>für</strong> die Bürger<br />
mit sich bringt. Hier bedarf es der Regulierung.<br />
Wenn aber beispielsweise eine Adresse <strong>für</strong> die<br />
Aussendung einer Werbung verwendet wird, ist