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44 | Adressen & CRM | Jahrbuch Dialogmarketing 2013 |<br />

� Die Grenzen <strong>für</strong> das – etwas unglücklich<br />

benannte – „Profiling“, denn die Selektion von<br />

Werbung nach Kundeninteressen ist sinnvoll<br />

und darf nicht beschränkt werden.<br />

� Erweiterte Informationspflichten, die in der<br />

Praxis nicht oder jedenfalls nicht elegant<br />

umzusetzen sind.<br />

� Die Anforderungen an die Auftragsdatenverar-<br />

beitung, denn die Beauftragung von Dienstleis-<br />

tern darf nicht unnötig bürokratisiert werden.<br />

� Die Regeln <strong>für</strong> elektronische Werbung, denn<br />

der Vorschlag der Kommission klärt nicht<br />

eindeutig, wie sich die neue Verordnung im<br />

Verhältnis zur geltenden ePrivacy Richtlinie<br />

verhält.<br />

Nicht zu unterschätzender Mehraufwand<br />

Neben diesen Themen gibt es noch eine Reihe<br />

von weniger dialogmarketingspezifischen Aspek-<br />

ten, die aber auch intensiv diskutiert werden<br />

sollten. Die Europäische Kommission schlägt<br />

beispielsweise vor, dass sie künftig die nähere<br />

Ausgestaltung des europäischen Datenschutz-<br />

rechts am Gesetzgebungsverfahren vorbei selbst<br />

in die Hand nehmen kann.<br />

Außerdem will sie die Datenschutzaufsichtsbe-<br />

hörden in Europa in wichtigen Fragen kontrol-<br />

lieren. Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Mit-<br />

mauritius images<br />

gliedstaaten und des Parlaments würden damit<br />

erheblich eingeschränkt. Dies wäre weder recht-<br />

lich noch politisch akzeptabel.<br />

Ein weiteres Thema ist die Zunahme von Daten-<br />

schutzbürokratie, wie sie im Vorschlag der Ver-<br />

ordnung angelegt ist. Während die Europäische<br />

Kommission durch die stärkere Harmonisierung<br />

des Datenschutzrechts in Europa Einsparungen<br />

von 2,3 Milliarden Euro prognostiziert, sieht<br />

die Wirtschaft erhebliche Mehrkosten auf sich<br />

zukommen.<br />

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen wer-<br />

den wenig Vorteile von der Harmonisierung<br />

haben, aber hohe zusätzliche Verwaltungskosten<br />

tragen müssen. Insbesondere die internen Doku-<br />

mentationsanforderungen steigen erheblich.<br />

Außerdem führen erweiterte Transparenzanfor-<br />

derungen und Betroffenenrechte zu einem nicht<br />

zu unterschätzenden Mehraufwand.<br />

Angesichts der erheblichen Belastungen, die<br />

durch strengere Regelungen und mehr Bürokra-<br />

tie auf die Wirtschaft zukommen sollen, muss<br />

eine gesellschaftspolitische Diskussion angesto-<br />

ßen werden. Als vor über 40 Jahren die ersten<br />

Datenschutzgesetze in Deutschland entworfen<br />

wurden, bestanden ganz grundsätzliche Vor-<br />

behalte und Ängste gegenüber elektronischer<br />

Datenverarbeitung als solcher. Teilweise waren<br />

es allgemeine Technikvorbehalte, teilweise aber<br />

auch politisch geprägte Opposition. Der Staat<br />

sollte durch die Einführung elektronischer Daten-<br />

verarbeitung nicht an Macht gewinnen.<br />

Ein modernes Datenschutzrecht darf sich nicht<br />

in diesen alten Vorbehalten verfangen. Heute ist<br />

elektronische Datenverarbeitung alltäglich und<br />

nicht als solche gefährlich. Es gibt Datenverar-<br />

beitung, die besondere Risiken <strong>für</strong> die Bürger<br />

mit sich bringt. Hier bedarf es der Regulierung.<br />

Wenn aber beispielsweise eine Adresse <strong>für</strong> die<br />

Aussendung einer Werbung verwendet wird, ist

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