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Die aktuelle Orientierungshilfe in 5 Bänden - Vlaamse Vereniging ...

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Allgeme<strong>in</strong>e Bed<strong>in</strong>gungen für Kongressteilnehmer<br />

<strong>Die</strong> DGPPN hat die CPO HANSER SERVICE mit der Organisation und Durchführung des Kongresses beauftragt. Mit der Anmeldung zum Kongress<br />

sowie deren Bestätigung kommt e<strong>in</strong> Vertrag zwischen dem Kongressteilnehmer und der DGPPN über die Teilnahme an dem Kongress sowie an Veranstaltungen<br />

der DGPPN­Akademie zustande. <strong>Die</strong>ser Vertrag beruht auf den nachstehenden Allgeme<strong>in</strong>en Bed<strong>in</strong>gungen.<br />

Teilnahmegebühren für den DGPPN Kongress und die DGPPN­<br />

Akademie<br />

<strong>Die</strong> Teilnahme am Kongress und an den Veranstaltungen der DGPPN<br />

Akademie ist kostenpflichtig. <strong>Die</strong> Veranstaltungen der DGPPN­Akademie<br />

f<strong>in</strong>den im Rahmen des DGPPN Kongresses statt. Für diese Veranstaltungen<br />

wird zusätzlich zur Kongressgebühr e<strong>in</strong>e gesonderte Teilnahmegebühr<br />

erhoben.<br />

E<strong>in</strong>e vorgenommene Anmeldung zum Kongress und e<strong>in</strong>e vorgenommene<br />

Buchung von Leistungen s<strong>in</strong>d für den Teilnehmer verb<strong>in</strong>dlich.<br />

<strong>Die</strong> Gebühren s<strong>in</strong>d im Voraus zu den genannten Term<strong>in</strong>en zu zahlen.<br />

Etwaige Bankgebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.<br />

Absage der Kongressteilnahme<br />

Im Falle e<strong>in</strong>er Absage Ihrer Teilnahme am Kongress und an Veranstaltungen<br />

der DGPPN­Akademie für Fort­ und Weiterbildung bis zum 14. September<br />

2009 wird die Teilnahmegebühr abzüglich e<strong>in</strong>er Bearbeitungsgebühr<br />

<strong>in</strong> Höhe von 25 % erstattet. Es steht dem Teilnehmer der Nachweis<br />

frei, dass der Bearbeitungsaufwand unter 25 % der Teilnahmegebühr<br />

liegt. Bei späterer Annullierung kann ke<strong>in</strong>e Rückzahlung erfolgen. Ihre<br />

Absage teilen Sie bitte dem Kongressbüro schriftlich mit.<br />

Programmänderungen<br />

<strong>Die</strong> DGPPN behält sich kurzfristige notwendige Programmänderungen<br />

vor. Für ausgefallene Vorträge oder Änderungen im Programm kann<br />

ke<strong>in</strong>e auch anteilige Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgen.<br />

Änderungen des Programms der DGPPN­Akademie für Fort­ und<br />

Weiterbildung<br />

Im Falle, dass aufgrund von Absagen der Referenten Workshops ausfallen,<br />

werden die Teilnahmegebühren für diese Workshops erstattet.<br />

<strong>Die</strong>ses gilt nicht – auch nicht anteilig – wenn die Workshops von anderen<br />

als den zunächst genannten Referenten übernommen werden.<br />

Verlust des Namensschildes<br />

Bei e<strong>in</strong>em Verlust des Namensschildes, das zugleich zur Teilnahme am<br />

Kongress berechtigt, ist zum Erwerb e<strong>in</strong>es neues Namensschildes die<br />

volle Teilnehmergebühr zu zahlen. Kann der Teilnehmer später das neu<br />

erworbene und das verlorene Namensschild beibr<strong>in</strong>gen, wird die zuletzt<br />

gezahlte Teilnehmergebühr erstattet.<br />

Haftung der DGPPN<br />

<strong>Die</strong> DGPPN ist Veranstalter des wissenschaftlichen Kongresses. Sie haftet<br />

im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Haftung<br />

– ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund – beschränkt sich auf Fälle<br />

von grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichem Fehlverhalten. <strong>Die</strong> DGPPN<br />

haftet jedoch auch für leichte Fahrlässigkeit, sofern vertragliche Kard<strong>in</strong>alpflichten<br />

verletzt werden.<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Bed<strong>in</strong>gungen nur für Beitragsanmeldung<br />

Nachfolgende Bed<strong>in</strong>gungen gelten nur für Beitragsanmeldungen, Thematische<br />

Symposien, Forschungsworkshops, Diskussionsforen, Pflegesymposien.<br />

Thematische Symposien, Forschungsworkshops, Diskussionsforen und<br />

Pflegesymposien können von e<strong>in</strong>em Vorsitzenden mit Angabe von maximal<br />

vier Referenten angemeldet werden. Vorsitzende und Referenten<br />

s<strong>in</strong>d nicht von der Teilnahmegebühr befreit.<br />

Weiterbildungssymposien<br />

Weiterbildungssymposien können von e<strong>in</strong>em Vorsitzenden mit Angabe<br />

von maximal drei Referenten angemeldet werden. Vorsitzende und Referenten<br />

s<strong>in</strong>d nicht von der Teilnahmegebühr befreit.<br />

80<br />

Freie Vorträge<br />

Teilnehmer können zwei freie Vorträge und/oder als Erstautoren zwei<br />

Poster anmelden. Der Referent ist verpflichtet, den von ihm angemeldeten<br />

Vortrag auf dem Kongress zu halten. Mit der Anmeldung e<strong>in</strong>es freien<br />

Vortrags erfolgt zugleich die verb<strong>in</strong>dliche Anmeldung des Referenten zur<br />

Teilnahme am Kongress. <strong>Die</strong> Teilnahmegebühr ist zusammen mit der E<strong>in</strong>reichung<br />

e<strong>in</strong>es Redebeitrages zu zahlen. Wird der Beitrag vom wissenschaftlichen<br />

Komitee abgelehnt oder wird die E<strong>in</strong>reichung des Beitrages<br />

als Poster empfohlen, ist e<strong>in</strong>e kostenfreie Annullierung der Kongressteilnahme<br />

möglich. In diesem Fall wird die vollständige Teilnahmegebühr<br />

erstattet.<br />

Stimmt der Teilnehmer der Annahme se<strong>in</strong>es Beitrages als Poster zu,<br />

bleibt se<strong>in</strong>e kostenpflichtige Teilnahme am Kongress erhalten.<br />

Wird e<strong>in</strong> vom wissenschaftlichen Komitee angenommener Beitrag vom<br />

Autor zurückgezogen, bleibt die Anmeldung zum Kongress erhalten und<br />

es erfolgt ke<strong>in</strong>e Erstattung der Teilnahmegebühren.<br />

Poster<br />

Teilnehmer können zwei freie Vorträge und/oder als Erstautoren zwei<br />

Poster anmelden. Der Erstautor ist verpflichtet, die von ihm e<strong>in</strong>gereichten<br />

Poster auf dem Kongress zu präsentieren. Mit der E<strong>in</strong>reichung der<br />

Poster erfolgt zugleich die verb<strong>in</strong>dliche Anmeldung des Autors zur Teilnahme<br />

am Kongress. <strong>Die</strong> Teilnahmegebühr ist zusammen mit der E<strong>in</strong>reichung<br />

des Beitrages zu zahlen. Wird das Poster vom wissenschaftlichen<br />

Komitee abgelehnt, ist e<strong>in</strong>e kostenfreie Annullierung der Kongressteilnahme<br />

möglich. In diesem Fall wird die vollständige Teilnahmegebühr<br />

erstattet.<br />

Wird der Beitrag vom Autor nach Annahme durch das wissenschaftliche<br />

Komitee zurückgezogen, bleibt die Anmeldung zum Kongress erhalten<br />

und es erfolgt ke<strong>in</strong>e Erstattung der Teilnahmegebühren.<br />

Angabe zu Industriebeziehungen<br />

Mit der Anmeldung e<strong>in</strong>es Beitrages hat jeder Vortragende und Erstautor<br />

e<strong>in</strong>es Posters e<strong>in</strong>e Erklärung über se<strong>in</strong>e Beziehungen zu Industrieunternehmen<br />

abzugeben. Das gilt auch für zum Kongress e<strong>in</strong>geladene Vortragende.<br />

Für die Abgabe der Erklärung steht das von der DGPPN herausgegebene<br />

Formular zur Verfügung. Das Formular kann auf der Homepage<br />

des Kongresses ausgefüllt werden: www.dgppn­kongress.de.<br />

<strong>Die</strong> abgegebene Erklärung oder deren Unterlassung wird von der DGPPN<br />

zum Kongress auch bei e<strong>in</strong>geladenen Vortragenden auf angemessene<br />

Weise veröffentlicht. Der teilnehmende Vortragende und Posterautor<br />

stimmt mit se<strong>in</strong>er Beitragsanmeldung dieser Veröffentlichung ausdrücklich<br />

zu.<br />

Jeder Vortragende wird gebeten, se<strong>in</strong>e Zuhörer zu Beg<strong>in</strong>n se<strong>in</strong>es Vortrages<br />

über se<strong>in</strong>e Beziehungen zur Industrie zu <strong>in</strong>formieren. Dem Vortragenden<br />

wird empfohlen, dafür das PowerPo<strong>in</strong>t Chart der DGPPN nutzen:<br />

www.dgppn­kongress.de<br />

Ausstattung der Räume<br />

Sämtliche Räume s<strong>in</strong>d mit Beamern und Notebooks mit DVD­Laufwerken<br />

ausgestattet. Referenten, die e<strong>in</strong>e zusätzliche technische Ausstattung<br />

wünschen (z. B. Videorekorder, Overheadprojektor, Flipchart) können<br />

diese auf eigene Kosten im Vorwege oder – sofern verfügbar – vor Ort<br />

beim Kongressbüro anmieten.

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