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Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW

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BAT/BAT-OBDer B<strong>und</strong>esangestelltentarifvertrag (BAT) von1961 <strong>und</strong> der BAT-O von 1990 sind <strong>für</strong> die übergeleitetenBeschäftigten von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kommunendurch <strong>den</strong> > TVöD ersetzt wor<strong>den</strong>.BAT/BAT-O bleiben aber in Kraft.Zum einen wer<strong>den</strong> manche Regelungen des BAT<strong>für</strong> eine Übergangszeit weiter angewendet (z.B.> Eingruppierung), zum anderen gilt er weiter<strong>für</strong> diejenigen kommunalen Arbeitgeber, derenMitgliedschaft im jeweiligen kommunalen Arbeitgeberverbandvor dem 1. Oktober 2005 beendetwurde.Für Beschäftigte, die nach BAT bezahlt wer<strong>den</strong>,aber nicht bei B<strong>und</strong>, Ländern oder Kommunenangestellt sind, siehe > Inbezugnahme BAT bzw.TVöD.Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>13

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