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Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW

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EEingruppierungDie Eingruppierung erfolgt entsprechend <strong>den</strong>> Tätigkeitsmerkmalen in Entgeltgruppen. DieTarifvertragsparteien hatten sich im Januar 2003darauf verständigt, einheitliche Eingruppierungsvorschriften<strong>für</strong> Arbeiter <strong>und</strong> Angestellte zu verhandeln(> Entgeltordnung), die dann auch diekomplizierten Vorschriften des > BAT/BAT-Oersetzen. Die Verhandlungen über ein neues Eingruppierungsrecht<strong>für</strong> <strong>den</strong> gesamten öffentlichenDienst sind bislang noch nicht abgeschlossen.Lediglich <strong>für</strong> <strong>den</strong> > <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>bei <strong>den</strong> Kommunen gibt es eine neue Entgeltordnung,die eine eigene > Entgelttabelle („S-Tabelle“)<strong>und</strong> eigene > Tätigkeitsmerkmale umfasst.Generell erfolgt die Eingruppierung in eine Vergütungsgruppeweiterhin nach <strong>den</strong> Eingruppierungsvorschriftendes BAT/BAT-O. Maßgeblich ist,welche Tätigkeiten der Arbeitgeber einem Angestelltenausdrücklich übertragen hat oder welche20Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>

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