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Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW

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Ges<strong>und</strong>heitsförderungGFür die Beschäftigten im <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>gibt es seit dem 1. November 2009 eineneigenen Tarifvertrag zur betrieblichen Ges<strong>und</strong>heitsförderung.Die wichtigsten Ziele sind die Förderungges<strong>und</strong>heitsgerechter Verhältnisse am Arbeitsplatz,die Förderung ges<strong>und</strong>heitsbewussten Verhaltens<strong>und</strong> die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.Jeder Beschäftigte hat das Recht, eine Gefährdungsbeurteilungzu beantragen. Diese wird danngemäß <strong>den</strong> Regeln des > Arbeitsschutzgesetzes(§ 5) durchgeführt. Weiterhin sind in dem Tarifvertragdie Einrichtung einer > betrieblichen Kommission<strong>und</strong> von > Ges<strong>und</strong>heitszirkeln geregelt.Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>43

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