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Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW

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UnterbrechungUBei folgen<strong>den</strong> Unterbrechungen der Tätigkeit läuftdie Stufenlaufzeit weiter: Mutterschutz, Erholungsurlaub,Sonderurlaub, Arbeitsunfähigkeit <strong>und</strong> alleUnterbrechungen von weniger als einem Monatim Kalenderjahr.Bei folgen<strong>den</strong>, sog. „unschädlichen“ Unterbrechungenwird die Stufenlaufzeit ausgesetzt: WehroderZivildienst, Elternzeit <strong>und</strong> sonstige Zeiteneiner Freistellung zum Zwecke der Erziehung biszu insgesamt 5 Jahren je Kind. <strong>Das</strong> heißt, in dieserZeit läuft der Aufstieg in <strong>den</strong> Entgeltstufen zwarnicht weiter, man fällt aber auch nicht wieder indie Gr<strong>und</strong>stufe zurück.Zu <strong>den</strong> Auswirkungen einer Unterbrechung sieheauch > Arbeitgeberwechsel.Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>79

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