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Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW

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SStrukturausgleichVergleicht man <strong>für</strong> die heute Beschäftigten einenfiktiven Lebenslauf vom 1. Oktober 2005 bis zumRenteneintritt nach dem > BAT/BAT-O <strong>und</strong>nach dem neuen > TVöD, so ergeben sich u.U.Verlus te (sog. Exspektanzverluste von lat. exspectare= erwarten). Diese fallen je nach Alter, Familienstand<strong>und</strong> Eingruppierung im BAT zum Zeitpunktder Überleitung unterschiedlich aus. Deshalbhaben die Tarifvertragsparteien eine Tabelle mitStrukturausgleichen (siehe www.gew.de) vereinbart.Beispiel: <strong>Sozial</strong>arbeiterin, BAT IV b (West) Stufe4, Ortszuschlag Stufe 2, bekommt von Oktober2009 bis September 2013 monatlich 80 Euro.In der neuen Entgeltordnung <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong><strong>Erziehungsdienst</strong> wurde geregelt, dass alle Beschäftigte,die bei Inkrafttreten der neuen Entgeltord-68Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>

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