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Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW

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EEntwicklungsstufenDie > Entgeltstufen 3 bis 6 heißen Entwick -lungsstufen. Man durchläuft sie im Normalfallnur dann, wenn die Tätigkeit auch tatsächlich<strong>und</strong> ununterbrochen ausgeübt wird. Für einigeTätigkeitsmerkmale (Beschäftigte ohne fachlicheQualifikation in der Tätigkeit als Erzieher/in bzw.als <strong>Sozial</strong>arbeiter/in) wird die Stufenlaufzeit aufdie Stufen 1 bis 4 begrenzt. Bestimmte Unter -brechungen (nach § 17, Abs. 3 TVöD z. B.Mutterschutz, Krankheit bis zu 39 Wochen,Sonderurlaub) sind <strong>für</strong> die > Stufenlaufzeitunschädlich. Anders als im > BAT/BAT-Ospielt das Lebens alter bei der Stufenzuordnungkeine Rolle.Während in <strong>den</strong> bis zum 31.Oktober 2009 gelten<strong>den</strong>Regelungen des TVöD <strong>für</strong> Erzieher/innenmit schwierigen Tätigkeiten <strong>und</strong> Heilpädagogen/-pädagoginnen mit einer Eingruppierung in EG 932Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>

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