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Das kleine ABC für den Sozial- und Erziehungsdienst - GEW

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FFlexibilisierungder ArbeitszeitDer TVöD sieht mehrere Formen der Arbeitszeitflexibilisierungvor:l Der Ausgleichszeitraum <strong>für</strong> die durchschnittlicheregelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt biszu einem Jahr.l Durch die Vereinbarung mit Betriebs-/Personalratkann eine tägliche Rahmenzeiten von bis zu12 Stun<strong>den</strong> in der Zeit von 6.00 bis 20.00 Uhreingerichtet wer<strong>den</strong>, in der keine Überstun<strong>den</strong>anfallen. <strong>Das</strong> Gleiche gilt <strong>für</strong> einen Arbeitszeitkorridorvon bis zu 45 Stun<strong>den</strong>/Woche, derebenfalls durch Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungeingeführt wer<strong>den</strong> kann. Die regelmäßigeArbeitszeit wird von der Rahmenzeit <strong>und</strong> demArbeitszeitkorridor nicht berührt.l Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung könnenArbeitszeitkonten vereinbart wer<strong>den</strong>, auf <strong>den</strong>enauch langfristig Zeitguthaben <strong>und</strong> Zeitschul<strong>den</strong>34Kleines <strong>ABC</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sozial</strong>- <strong>und</strong> <strong>Erziehungsdienst</strong>

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